An den Hochschulen in Baden-Württemberg gibt es ein zweigeteiltes Beauftragtenwesen, im Bereich Gleichstellung.
- Zum einen gibt es für den wissenschaftlichen und studentischen Bereich die Gleichstellungsbeauftragte.
- Zum anderen gibt es für den verwaltungstechnischen Bereich die Beauftragte für Chancengleichheit.
Beide haben zwar unterschiedliche Gesetzesgrundlagen, jedoch ähnliche Aufgaben.
Dazu zählen:
- Beratung zu Fragen bezüglich Vereinbarkeit Beruf/Studium und Familie
- Beratung zu Fragen bezüglich der Chancengleichheit von Frauen und Männern
- Beratung bei geschlechtlicher Diskriminierung
- Beratung zu Förderprogrammen im Bereich Frauen- bzw. Männerförderung
- Teilnahme an Einstellungsverfahren
- Teilnahme an Berufungsverfahren (Nur Gleichstellungsbeauftragte)
- Netzwerkarbeit auf Landes- und Bundesebene (LaKoG ; Arbeitskreis BfC)
- Gremienarbeit in der Hochschule
- Angebot von Veranstaltungen
- Ausschreibung von hausinternen Förderprogrammen
- Anschaffung von Gender-Literatur
- Maßnahmenumsetzung im Rahmen des Struktur- und Entwicklungsplans
Neben den Gleichstellungsbeauftragten gibt es weitere Ansprechpersonen für einzelne Diskriminierungsbereiche.
- Beauftragte für Fälle sexueller Belästigung
- Ansprechperson für Antidiskriminierung
Vernetzt sind alle diese Personen mit weiteren Engagierten in der Gleichstellungsarbeit durch die Gleichstellungskommission.
Rechtsgrundlagen
Den Gleichstellungsplan der Pädagogischen Hochschule Weingarten (Gleichstellungsplan gem. § 4 Abs. 7 LHG, § 5 Abs. 1 Chancengleichheitsgesetz) der Gleichstellung des wissenschaftlichen sowie des verwaltungstechnischen Bereiches finden Sie im Kapitel 9 des Struktur- und Entwicklungsplans 2022-2026 (siehe Download).
Gleichstellung - eine Querschnittsaufgabe
Die vom Senat gewählte Gleichstellungsbeauftragte ist nach dem Landeshochschulgesetz zuständig für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Studium. Zusammen mit der Gleichstellungsreferentin begleitet sie alle Berufungs- und Einstellungsverfahren im wissenschaftlichen Bereich, berät zu Förderprogrammen sowie zu Vereinbarkeit/Geschlechtergerechtigkeit und entwickelt Maßnahmen zur Förderung einer gendersensiblen Lehr- und Forschungskultur an der PH Weingarten. Unterstützt wird die Gleichstellungsbeauftragte von zwei Stellvertretungen sowie von der Gleichstellungskommission, die gemeinsam ein starkes Netzwerk für Geschlechtergerechtigkeit bilden. Die Gleichstellung der Pädagogischen Hochschule Weingarten ist darüber hinaus landes- und bundesweit vernetzt (LaKoG und bukof e.V.) und ist aktives AG-Mitglied im Wissenschaftsverbund Vierländerregion Bodenseekreis.
Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellungsreferentin

Stellvertretung der Gleichstellungsbeauftragten (Fakultät I)

Stellvertretung der Gleichstellungsbeauftragten (Fakultät II)

Mitglied der Gleichstellungskommission

Mitglied der Gleichstellungskommission

Beauftragte für Fälle sexueller Belästigung

Beauftragter für Fälle sexueller Belästigung

Studentisches Mitglied der Gleichstellungskommission: Niklas Geiger
Beauftragte für Chancengleichheit
Die Beauftragte für Chancengleichheit ist in Ihrer Funktion für das nicht wissenschaftliche Personal zuständig. Die Arbeit beinhaltet Aufgaben hinsichtlich der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Familie und Beruf. Sie nimmt an den Auswahl- und Vorstellungsgesprächen teil und ist involviert bei Stellenausschreibungen, sonstigen allgemeinen personellen sowie organisatorischen Maßnahmen und der Erstellung des Chancengleichheitsplanes.
Kontakt / Ansprechpartnerinnen

Sprechzeiten nach Vereinbarung - Einzelgespräche und Beratungen erfolgen immer vertraulich.
Bedeutung von Chancengleichheit
Im Rahmen des Chancengleichheitsgesetz des Landes Baden-Württemberg bedeutet Chancengleichheit, dass Frauen und Männer im öffentlichen Dienst gleichgestellt sind. Insbesondere sollen mehr Frauen in Führungs-Positionen gebracht werden. Das Gesetz ist am 27. Februar 2016 in Kraft getreten. Der ausführliche Name des Gesetzes heißt: „Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg“. Es geht also um Frauen und Männer, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Sie sollen gleiche Chancen im Beruf haben. Und das Gesetz soll dabei helfen, dieses Ziel zu erreichen (Verwirklichung).
Aufgaben der Beauftragten für Chancengleichheit
- Beteiligung an Stellenbesetzungsverfahren
- Unterstützung bei Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergesprächen auf Anfrage
- Unterstützung bei der Bewältigung besonderer Konflikte
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Informationen zu Familie und Pflege
Mutterschutz:
Der Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert über wesentliche Aspekte rund um den Mutterschutz. Sie finden wichtige Regelungen zu Ihren Rechten und Pflichten, zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz während Schwangerschaft und Stillzeit, Kündigungsschutz und vieles mehr.
Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit:
Broschüre zum Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Beauftragte für Chancengleichheit
Stellvertretung

