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Bewerbungsverfahren
In unseren zulassungfreien Studiengängen (ohne NC) können Sie sich direkt online über unser Bewerbungsportal eCampus
bis zum 15.09.2026 bewerben.
Unsere Bachelorstudiengänge ohne Zulassungsbeschränkung:
- Sekundarstufe I
- Bewegung und Ernährung,
- Elementarbildung (Kindheitspädagogik)
- Medien- und Bildungsmanagement
- Umweltbildung
Unsere Masterstudiengänge ohne Zulassungsbeschränkung:
- Alphabetisierung und Grundbildung
- Early Childhood Studies
- Educational Science
- Höheres Lehramt (Gewerbelehramt)
- Schulentwicklung
In unseren zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit NC) können Sie sich online über unser Bewerbungsportal eCampus bewerben. Die Bewerbungsfristen finden Sie unter Bewerbungs- und Immatrikulationsfristen.
Nach Abschluss des Haupt- und Nachrückverfahrens können Sie sich auf noch freie Studienplätze im Losverfahren bis zum 15.09.2026 bewerben.
Unsere Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung:
- BA Lehramt Grundschule
- BA Logopädie
- MA Logopädie
- MA Medien- und Bildungsmanagement
- MA Lehramt Grundschule
- MA Lehramt Sekundarstufe I
- MA Psychologie mit Schwerpunkt Lern- und Beratungstherapie
Losverfahren zum Wintersemester 2026/27
In folgenden Studiengängen kann im Zeitraum 01.09-15.09.2026
die Bewerbung über das Losverfahren für das Wintersemester 2026 (Start 01.10.2026) in unserem Online-Bewerbungsportal erfolgen:
- BA Logopädie
MA Lehramt Grundschule und Sekundarstufe I
MA Psychologie mit Schwerpunkt Lern- und Beratungspsychologie
MA Medien- und Bildungsmanagement
Die Entscheidung über freie Plätze in unserem Bachelor Grundschule und Master Logopädie steht noch aus.
Für unser Losverfahren gilt der gleiche Bewerbungsablauf, wie im normalen Verfahren. Die 4 Schritte zur Bewerbung finden Sie im Anschluss.
Die wichtigsten Hinweise zum BA und MA sind hier aufgeführt
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Was muss ich bei der Bachelorbewerbung beachten?
- Die Bewerbung im Losverfahren ist eine verkürzte Form des normalen Verfahrens. Hier sind keine Uploads von Praktika/FSJ notwendig.
Was muss ich bei der Masterbewerbung beachten?
- Alle Leistungen im Bachelor müssen bis zum 30.09. für das Masterstudium zum Wintersemester und bis zum 31.03. für das Masterstudium zum Sommersemester abgelegt worden sein. Zu Leistungen zählen alle normalen Leistungen und die Abgabe der BA Arbeit. Korrektur oder Verbuchungszeit zählen hier nicht dazu.
- Ihre BA Note muss uns bis zum 20.11. für das Wintersemester und 20.05 für das Sommersemester im System vorliegen. Ein Einreichen des BA Zeugnisses ist nur für externe Studierende bis zur jeweiligen Frist notwendig. Sollte die Note oder eine Leistung nicht rechtzeitig eingebucht sein, nehmen Sie gerne rechtzeitig Kontakt mit uns und unserem Prüfungsamt bzw. dem Prüfungsamt Ihrer HS/Uni auf. Wir können hierbei eine Nachfrist bestimmen, sofern die Leistung bis zum Semesterende abgelegt wurde.
- Senden Sie den Immatrikulationsantrag unbedingt im Original unterschrieben postalisch an uns. Die reine Online-Immatrikulation ist nicht ausreichend. Sie finden den Ablauf der Immatrikulation im 4. Schritt der Bewerbung weiter unten.
- Die Immatrikulation erfolgt durch uns erst nach Erhalt des Antrags und der Zahlung des Semesterbeitrags (Rückmeldung). Als interner Studierender können Sie sowohl die Rückmeldefunktion über eCampus als auch die Überweisung nutzen. Sie werden zunächst im Bachelor rückgemeldet. Nach Zahlungseingang nehmen wir die Umschreibung in den Master auf Ihrem Account vor.
4 Schritte zum Studienplatz!
Alle wichtigen Kontakte, Informationen zu Studiengängen, zur Bewerbung und Zulassung und den Semestergebühren auf einen Blick:
Bewerbungs FAQs
Kann ich meinen Benutzeraccount vom letzten Bewerbungsverfahren wiederverwenden?
Nein, denn die Benutzeraccounts werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens jedes Semester gelöscht. Das heißt, dass Sie sich bei einer erneuten Bewerbung wieder neu in unserem Bewerbungsportal registrieren müssen.
Warum kann ich keine Unterlagen hochladen?
Dies kann zum einen daran liegen, dass nur PDF, JPG und Word-Dateiformate erlaubt sind. Zudem ist die Dateigröße begrenzt auf 1 MB. Manchmal hilft auch ein Wechsel des Browsers (wir empfehlen Mozilla Firefox).
Sollte eine Bewerbung bereits abgegeben sein, können Sie Dokumente nur noch ändern, wenn die Überprüfung Ihrer Bewerbung bzw. des zu ändernden Dokuments noch nicht abgeschlossen ist. Dann können Sie Ihre(n) Antrag/ Anträge zurückziehen, bearbeiten und nochmal elektronisch abgeben. Sobald ein Dokument bzw. der komplette Bewerbungsantrag geprüft und als korrekt bzw. gültig eingestuft wurde, kann an diesem Antrag nichts mehr geändert werden.
Bei weiteren Fragen zu den Uploads wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.
Kann ich ein Fach ändern, wenn ich meine Bewerbung bereits abgegeben habe?
Es ist nicht möglich ein Fach in einem Bewerbungsantrag nachträglich zu ändern. Wenn Sie Ihre Fächerkombination ändern möchten, legen Sie bitte einen komplett neuen Bewerbungsantrag an.
Da Sie nur einen Antrag pro Studiengang abgeben dürfen, ist es zunächst wichtig, dass Sie den Antrag mit den falschen Fächern zurückziehen. Anschließend können Sie einen neuen Antrag mit einer neuen Fächerkombination abgeben.
Wieso stehen auf meinem Kontrollblatt mehrere Anträge?
Auf dem Kontrollblatt werden immer alle Ihre Anträge angezeigt (auch Anträge, die in Vorbereitung oder zurückgezogen sind). Der Antragsstatus wird Ihnen aber auf dem Kontrollblatt angezeigt.
Vor- und Nachname vertauscht
Sollten Sie Ihren Vor- und Nachnamen vertauscht haben, wenden Sie sich gerne an uns.
Bewerbungsstatus
Was bedeutet der Status "in Vorbereitung"?
Bewerbungen mit dem Status "in Vorbereitung" sind nicht abgegebene Bewerbungsanträge. Diese Anträge nehmen nicht am Vergabeverfahren teil.
Was bedeutet der Status „eingegangen“?
Die Bewerbung wurde im Bewerbungsportal online abgegeben.
Falls Sie Ihren Antrag für Änderungen zurückziehen, bearbeiten und nochmal abgeben mussten, steht die Bewerbung wieder auf „eingegangen“.
Was bedeutet der Status "in Bearbeitung"?
Der Status "in Bearbeitung" bedeutet, dass Ihr Zulassungsantrag derzeit von der Sachbearbeitung des Studierendensekretariats bearbeitet wird.
Was bedeutet der Status "gültig"?
Der Status "gültig" bedeutet, dass Ihre Bewerbung geprüft ist und ordnungsgemäß am Vergabeverfahren teilnimmt.
Was bedeutet der Status "vorläufig ausgeschlossen"?
Der Status "vorläufig ausgeschlossen" bedeutet, dass Ihre Bewerbung aktuell nicht am Vergabeverfahren teilnimmt. Eine Bewerbung ist dann vorläufig ausgeschlossen, wenn die Zulassungsvoraussetzungen für den gewählten Studiengang nicht erfüllt sind oder wichtige Unterlagen für die Bewerbung fehlen oder nicht korrekt nachgewiesen sind. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise auf der rechten Seite im Bewerbungsportal.
Was bedeutet der Status "zugelassen"?
Der Status "zugelassen" bedeutet, dass Sie eine Zulassung für den Studiengang erhalten haben.
Alle Informationen zur Immatrikulation finden Sie auf unserer Seite Immatrikulation
Sonderanträge
Begründung/Motivation Zweitstudium
Die Begründung bzw. Motivation für ein Zweitstudium soll formlos und schriftlich mit Angaben über die bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit sowie das angestrebte Berufsziel verfasst werden.
Die Begründung muss abschließend alle Gesichtspunkte enthalten, die für Ihr Zweitstudium maßgebend sind; die geltend gemachte(n) Fallgruppe(n) sollte(n) ausdrücklich genannt werden.
Die Fallgruppen und weitere Informationen zum Zweitstudium finden Sie unter Downloads.
Begründung Härtefallantrag
Für die Berechtigung eines Härtefallantrages müssen in Ihrer Person so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass es Ihnen auch bei Anlegung besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten.
Eine Liste mit begründeten und unbegründeten Anträgen und weitere Informationen zu Härtefallanträgen finden Sie unter Downloads.
Antrag auf Nachteilsausgleich
Der Antrag auf Nachteilsausgleich berücksichtigt besondere gravierende persönliche, nicht von Ihnen zu vertretende Gründe, die
- den Erwerb der Studienberechtigung verzögert haben
- sich nachteilig auf die Durchschnittsnote ausgewirkt haben
Eine Liste mit begründeten und unbegründeten Anträgen und weitere Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie unter Downloads.
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