Gemäß § 4a Abs. 10 Landeshochschulgesetz ist Herr Dr. phil. Ralf Schieferdecker als Senatsbeauftragter zur Ansprechperson für Antidiskriminierung der Pädagogischen Hochschule Weingarten bestellt.
Er ist in dieser Funktion nicht an Weisungen gebunden. Die Hochschule wirkt darauf hin, dass Mitglieder und Angehörige der Hochschulen vor Diskriminierungen aus rassistischen sowie antisemitischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft oder der religiösen und weltanschaulichen Identität geschützt werden. Die Hochschule trifft Regelungen zum weiteren Verfahren.
Die Ansprechperson für Antidiskriminierung (gemäß § 13 AGG) ist eine vertrauliche Anlaufstelle für alle Mitglieder und Angehörigen der Pädagogischen Hochschule Weingarten, die Diskriminierung erlebt haben, eine entsprechende Situation beobachtet haben oder eine solche einordnen möchten. Sie informiert über Rechte und Handlungsmöglichkeiten, unterstützt bei der Klärung des Sachverhalts und berät zu möglichen weiteren Schritten innerhalb und außerhalb der Hochschule.
In ihrer Funktion ist die Ansprechperson gemäß Landeshochschulgesetz weisungsungebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Personenbezogene Angaben werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung der ratsuchenden Person weitergegeben. Eine Kontaktaufnahme ist unabhängig davon möglich, ob bereits feststeht, ob ein Vorfall rechtlich als Diskriminierung einzustufen ist.
Antidiskriminierungsbeauftagter

