Dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit. Verliehen wird der Doktorgrad mit einem das Fachgebiet kennzeichnenden Zusatz.
Dient dem Nachweis der besonderen Befähigung, ein wissenschaftliches Gebiet in Forschung und Lehre selbstständig zu vertreten. Verliehen wird die Lehrbefugnis für ein bestimmtes wissenschaftliches Fach oder Fachgebiet.