An den Hochschulen in Baden-Württemberg gibt es ein zweigeteiltes Beauftragtenwesen, im Bereich Gleichstellung.
Zum einen gibt es für den wissenschaftlichen und studentischen Bereich die Gleichstellungsbeauftragte .
Zum anderen gibt es für den verwaltungstechnischen Bereich die Beauftragte für Chancengleichheit .
Beide haben zwar unterschiedliche Gesetzesgrundlagen, jedoch ähnliche Aufgaben.
Dazu zählen:
- Beratung zu Fragen bezüglich Vereinbarkeit Beruf/Studium und Familie
- Beratung zu Fragen bezüglich der Chancengleichheit von Frauen und Männern
- Beratung bei geschlechtlicher Diskriminierung
- Beratung zu Förderprogrammen im Bereich Frauen- bzw. Männerförderung
- Teilnahme an Einstellungsverfahren
- Teilnahme an Berufungsverfahren (Nur Gleichstellungsbeauftragte)
- Netzwerkarbeit auf Landes- und Bundesebene (LaKoG ; Arbeitskreis BfC)
- Gremienarbeit in der Hochschule
- Angebot von Veranstaltungen
- Ausschreibung von hausinternen Förderprogrammen
- Anschaffung von Gender-Literatur
- Maßnahmenumsetzung im Rahmen des Struktur- und Entwicklungsplans
Neben den Gleichstellungsbeauftragten gibt es weitere Ansprechpersonen für einzelne Diskriminierungsbereiche.
- Beauftragte für Fälle sexueller Belästigung
- Ansprechperson für Antidiskriminierung
Vernetzt sind alle diese Personen mit weiteren Engagierten in der Gleichstellungsarbeit durch die Gleichstellungskommission.
Rechtsgrundlagen
Den Gleichstellungsplan der Pädagogischen Hochschule Weingarten (Gleichstellungsplan gem. § 4 Abs. 7 LHG, § 5 Abs. 1 Chancengleichheitsgesetz) der Gleichstellung des wissenschaftlichen sowie des verwaltungstechnischen Bereiches finden Sie im Kapitel 9 des Struktur- und Entwicklungsplans 2022-2026 (siehe Download).