Prüfungsanmeldung Wintersemester 2025/2026 NICHT-Lehramtstudiengänge
Wintersemester 2025/2026: 15.12.2025 – 05.01.2026*
*Bei diesem Termin handelt es sich um eine Ausschlussfrist, d. h. eine spätere Anmeldung ist nicht mehr möglich.
Ab dem Wintersemester 2025/2026 erfolgt die Prüfungsanmeldung für alle NICHT-Lehramtsstudiengänge ausschließlich über den eCampus.
Ab sofort melden Sie sich im eCampus zu allen Prüfungen an, die Sie im Wintersemester 2025/2026 absolvieren möchten – unabhängig davon, ob es sich um:
- eine Klausur
- eine Hausarbeit
- ein Referat oder
- ein unbenotetes Modul (ohne klassische Prüfungsleistung) handelt.
Wichtig: Die Prüfungsanmeldung im eCampus ist auch bei unbenoteten Modulen zwingend erforderlich, da nur so die Lehrenden Ihre Leistungen und Bewertungen im System erfassen können.
Unter "Mein Studium" → "Studienplaner " im eCampus können Sie einsehen, ob der Anmeldezeitraum für Ihre Prüfungen bereits geöffnet ist. Bitte beachten Sie:
- Eine fristgerechte Anmeldung zur Prüfung über eCampus ist zwingende Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sowie für die Bewertung Ihrer Leistungen.
- Ohne eine gültige Anmeldung ist keine Noteneingabe durch die Lehrenden möglich ist.
Hier finden Sie eine Anleitung, die sowohl die neuen Funktionen als auch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Prüfungs- und Praktikumsanmeldung enthält.
Prüfungsanmeldung Wintersemester 2025/2026 Lehramtsstudiengänge
Wintersemester 2025/2026: 15.12.2025 – 05.01.2026*
*Bei diesem Termin handelt es sich um eine Ausschlussfrist, d. h. eine spätere Anmeldung ist nicht mehr möglich.
Die Prüfungsanmledung erfolgt einheitlich für alle mündlichen Prüfungen und Klausuren
- in den Bachelorstudiengang Lehramt Grundschule und Sekundarstufe I
- der Fächer mit abweichendem Umfang in Bezug zum Lehramt (PO 2015)
- im Masterstudiengang Lehramt Grundschule und Sekundarstufe I (PO 2018)
- im Erweiterungsstudiengang Master Lehramt Sekundarstufe I
über das LSF. Dort können Sie sich mit Ihrem persönlichen Account, wie im Belegverfahren, zu den jeweiligen Prüfungen anmelden, die Sie im WiSe 2025/2026 ablegen möchten. Die Prüfungen finden Sie je Studiengang gelistet unter dem Hauptpunkt „Prüfungen“ (Veranstaltungen → Vorlesungsverzeichnis → Prüfungen).
Wichtige Hinweise:
- Bitte suchen Sie die Prüfungen nicht über Suchmaschinen oder über Suchfunktionen, da es Prüfungen mit gleicher Bezeichnung in mehreren Studiengängen gibt, sondern gehen Sie im LSF unter Veranstaltungen → Vorlesungsverzeichnis → Prüfungen!
- Die Prüfungsanmeldung muss von Ihnen korrekt durchgeführt werden, eine Vormerkung reicht hierfür nicht aus!
- Bitte verlassen Sie nach der An- oder Abmeldung zu einer Prüfung LSF nicht über den Zurück Button, Ihre letzte Aktion wird sonst ggf. rückgängig gemacht und vom System nicht erfasst.
Für Prüfungen, die nicht im LSF hinterlegt sind, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Modulverantwortlichen. Hier wird die Prüfungsanmeldung nicht über das Prüfungsamt organisiert.
Sollten Sie Probleme mit der Prüfungsanmeldung haben, wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Mitarbeiter/innen im Prüfungsamt: pruefungsamt@ph-weingarten.de. Bitte schildern Sie Ihr Problem und teilen uns auch Ihre Matrikelnummer, Name und Vorname, Studiengang sowie die betreffende Modulprüfung mit.
Prüfungsabmeldung für Lehramtsstudiengänge
Während des Anmeldezeitraums ist eine Abmeldung jederzeit ohne die Angabe von Gründen möglich. Die Abmeldung kann im LSF selbst vorgenommen werden.
Nach dem Anmeldezeitraum ist eine Abmeldung nur noch aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit) möglich. Der geltend gemachte Grund muss dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden.
Ausnahme bei Krankheit:
- unverzügliche Anzeige im Prüfungsamt vorrangig per E-Mail
unter pruefungsamt@ph-weingarten.de oder
telefonisch unter 0751/ 501-8245
- Vorlage eines ärztlichen Attests im Original unverzüglich
Hierfür kann die Attestvorlage verwendet werden: siehe Downloads
Vorgaben für das ärztliche Attest
Das ärztliche Attest muss folgenden Inhalt aufweisen (BVerwG, Beschluss v. 06.08.1996 – 6 B 17.96):
- voraussichtliche Dauer der Erkrankung,
- medizinische Befundtatsachen, Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung
- Art der sich aus der Erkrankung ergebenden Beeinträchtigungen,
Beispiel: Störung der Konzentrationsfähigkeit oder Schreibfähigkeit. - Untersuchungstag,
- Datum, Stempel und Unterschrift des Arztes.
Die genaue Bezeichnung der Krankheit (Diagnose) ist nicht notwendig, aber zweckmäßig, insbesondere, wenn dadurch bereits die erhebliche Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit der oder des Studierenden offensichtlich wird. (Beispiel: Fiebrige Grippe.)
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder ärztliche Atteste nur mit Diagnose und/oder Diagnoseschlüssel ohne Befundtatsachen oder der Hinweis der Ärzte, die oder der Studierende sei "prüfungsunfähig" ist nicht ausreichend.
Fehler in der Beschreibung der krankhaften Beeinträchtigungen oder der Einhaltung der vorgeschriebenen Form gehen zu Lasten der Studierenden, da sie die Beweislast für den Nachweis des Rücktrittsgrundes tragen. Ein nicht ausreichendes, fehlendes oder zu spät eingereichtes Attest führt daher zum Nichtbestehen der Prüfung.
Informationen zum Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleiche sind spätestens 4 Wochen vor Beginn der Prüfungswoche bzw. vor dem Prüfungstermin (bei Prüfungen außerhalb der Prüfungswoche) im Prüfungsamt fristgerecht einzureichen.
➤ Frist Prüfungswoche Sommersemester 2025: 22.06.2025*
* Ausschlussfrist, später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Ausnahme bei Krankheit:
Es handelt sich um eine akute bzw. erst nach der Frist bekannt gewordene Erkrankung.
Handbuch "Studium und Behinderung"
Von der Studienvorbereitung bis zum Berufseinstieg informiert das Handbuch Studieninteressierte und Studierende sowie Berater und Beraterinnen umfassend zum Thema Studieren mit Behinderungen und chronischen Krankheiten.
Den Leitfaden zum Thema Nachteilsausgleich vom Deutschen Studierendenwerk in Berlin (Autorin: Dr. Maike Gattermann-Kasper/ Hrsg. IBS, Berlin 2018) finden Sie unter Downloads.