Schulpraktischer Ausschuss/ Ausschuss für schulpraktische Studien
Der Ausschuss für schulpraktische Studien dient der gegenseitigen Information der in der Schulpraxis Beteiligten. Er berät die/den Beauftragte/n für die schulpraktische Ausbildung bei ihrer/seiner Aufgabe. Der Ausschuss erarbeitet Empfehlungen für den Senat insbesondere zur Weiterentwicklung der schulpraktischen Studien.