VS Kassenschluss am Freitag den 12. Dezember 2025
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Hallo liebe Mitglieder in den Fachschaften, liebe VSlerInnen,
Kassenschluss der VS für das Haushaltsjahr 2025 ist
Freitag, 12. Dezember 2025.
Rechnungen und Erstattungsanträge, die bis einschl. Freitag, 12. Dezember 2025 bei mir komplett mit allen benötigten Unterlagen (Lieferschein, evtl. Vergleichsangebote, ggf. Teilnahmelisten, Unterschriften der FinanzlerInnen etc.) eingehen, ohne dass das VS-Finanzreferat oder die Haushaltsbeauftragte bzgl. der eingereichten Unterlagen rückfragen müssen, werden vor Weihnachten verbucht werden und zählen in das Haushaltsjahr 2025.
Alle weiteren Rechnungen, Erstattungsanträge o.ä., welche nach dem 12. Dezember eingehen oder zu denen es am Freitag, 12.12. noch offene Fragen gibt, werden im Haushaltsjahr 2025 nicht mehr berücksichtigt werden. Sie fließen ggf. in den neuen Haushalt 2026 (Haushaltsplan 2026) ein. Die Übernahme Eurer Ausgaben in 2026 ist nur möglich, wenn dementsprechend Mittel im Haushaltsplan 2026 in ausreichender Höhe eingeplant und genehmigt sind bzw. das StuPa einen Antrag genehmigt hat.
Bitte achtet also darauf, dass Ihr - sofern Ihr die Ausgaben - noch in 2025 tätigen möchtet, fristgerecht und vollständig zum o.g. Termin einreicht.
Rückfragen gerne an das VS-Finanzreferat (Niklas Geiger) oder mich.
Unterschriftenliste WS 25/26 für mit Finanzen beauftragten StuFen-Mitgliedern
Außerdem liegt – wie bereits in der E-Mail v. 08.10. mitgeteilt - die neue Unterschriftsliste im VS-Büro aus, auf welcher die ab WS 2025/26 gewählten FachschaftsfinanzlerInnen unterschreiben dürfen. Neue FachschaftsfinanzlerInnen dürfen sich gerne mit Fragen bei mir melden.
Liebe Grüße und beste Wünsche für ein erfolgreiches Wintersemester
Katja
Das Finanz-Handout regelt das Wesentliche rund ums Thema Finanzen und dem im Haushaltsplan festgelegten Buget für Hochschulgruppierungen. Bei Fragen darüber hinaus, wende dich bitte an die Haushaltsbeauftragte, das aktuelle Finanzreferat oder an das VS-Büro.
BItte beachtet vor Auslegung von Mitteln, die Regularien und Anforderungen des Finanzhandouts sowie der Checkliste (auf Seite 2) des Formulars zur Auslagenerstattung.