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Sprechzeiten nach Vereinbarung - Einzelgespräche und Beratungen erfolgen immer vertraulich.
Bedeutung von Chancengleichheit
Im Rahmen des Chancengleichheitsgesetz des Landes Baden-Württemberg bedeutet Chancengleichheit, dass Frauen und Männer im öffentlichen Dienst gleichgestellt sind. Insbesondere sollen mehr Frauen in Führungs-Positionen gebracht werden. Das Gesetz ist am 27. Februar 2016 in Kraft getreten. Der ausführliche Name des Gesetzes heißt: „Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg“. Es geht also um Frauen und Männer, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Sie sollen gleiche Chancen im Beruf haben. Und das Gesetz soll dabei helfen, dieses Ziel zu erreichen (Verwirklichung).
Aufgaben der Beauftragten für Chancengleichheit
- Beteiligung an Stellenbesetzungsverfahren
- Unterstützung bei Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergesprächen auf Anfrage
- Unterstützung bei der Bewältigung besonderer Konflikte
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Informationen zu Familie und Pflege
Mutterschutz:
Der Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert über wesentliche Aspekte rund um den Mutterschutz. Sie finden wichtige Regelungen zu Ihren Rechten und Pflichten, zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz während Schwangerschaft und Stillzeit, Kündigungsschutz und vieles mehr.
Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit:
Broschüre zum Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.