Studien- und Prüfungsordnungen
Die Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie unter Recht & Regelungen - Satzungen, Ordnungen & Richtlinien
Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung
Für Studierende, die ihr Studium aufnehmen, gilt automatisch die neueste Studien- und Prüfungsordnung. Studierende, die ihr Studium vorher aufgenommen haben, können auf Antrag im Prüfungsamt in die aktuelle Änderungsordnung ihres Studiengangs wechseln, sofern eine neue Version vorliegt.
Ab dem SS 2022 muss der Antrag für das WS bis 30.10. und für das SS bis 30.04. beim Prüfungsamt eingegangen sein.*
*Bei diesen Terminen handelt es sich um Ausschlussfriten, d. h. später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.
Bevor Sie in die neue Studien- und Prüfungsordnung oder Änderungsordnung wechseln, ist es ratsam, sich vorher die wichtigsten Punkte und Änderungen durchzulesen, da ein Rücktritt nicht mehr möglich ist.
Bitte überlegen Sie, ob ein Wechsel für Sie persönlich sinnvoll ist!
Haben Sie sich zu einem Wechsel der Prüfungsordnung entschlossen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag auf Umschreibung in die Änderungsordnung zur SPO im Prüfungsamt einreichen. Sie finden diesen Antrag unten im Downloadbereich. Mit diesem Formular erklären Sie, dass ein Wechsel in die aktuelle Änderungsordnung der Studien- und Prüfungsordnung nicht widerrufen werden kann und dass bei Modulen, in denen nach der neuen Studien- und Prüfungsordnung keine Bewertung mehr vorgesehen ist, die Note nicht übernommen werden kann.
Sobald Ihre Unterlagen vollständig im Prüfungsamt vorliegen, werden Ihre Leistungen umgebucht. Sind diese durchgeführt, sollten Sie dies in Ihrem Studienkonto/LSF sehen können.