Prüfung im Grundstudium
Die Prüfung im Grundstudium (PiG) soll bis zum Ende des 2. Semesters abgelegt sein - spätestens aber bis zum Ende des 4. Semesters inklusive etwaiger Wiederholungen.
Die Prüfung im Grundstudium (PiG) besteht aus dem Nachweis von 30 ECTS-Punkten (CP). Diese setzen sich wie folgt zusammen:
- erfolgreich abgeschlossenes Orientierungspraktikum (6 CP)
- erfolgreich abgeschlossenes Modul EW1 (9 CP)
- mit bestandener Prüfung abgeschlossene Module im Umfang von 15 CP aus dem ersten und zweiten Semester
Verlängerung der Prüfungsfristen
Eine Verlängerung der Prüfungsfristen ist für diejenigen Studierenden relevant, die im SS 2020, im WS 2020/2021, im SS 2021 oder im WS 2021/2022 in einem Studiengang eingeschrieben sind oder waren und die Prüfung im Grundstudium nicht bis zum Ende des 2. FS bzw. inkl. etwaiger Wiederholungen bis zum Ende des 4. FS erfolgreich abgelegt haben.
Für diejenigen Studierenden wird die Prüfungsfrist um die sog. "Corona-Semester / Plussemester" verlängert, insgesamt jedoch um höchstens drei Semester.
Vorprüfungsfristen (Staffelung in Abhängigkeit vom jeweiligen Studienbeginn)