Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleiche sind spätestens vor 4 Wochen vor* Beginn der Prüfungswoche bzw. vor dem Prüfungstermin (bei Prüfungen außerhalb der Prüfungswoche) im Prüfungsamt fristgerecht einzureichen.
Frist Prüfungswoche WS 2022/23: 02.01.2023*
* Ausschlussfrist, d. h. später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Handbuch "Studium und Behinderung"
Von der Studienvorbereitung bis zum Berufseinstieg informiert das Handbuch Studieninteressierte und Studierende sowie Berater und Beraterinnen umfassend zum Thema Studieren mit Behinderungen und chronischen Krankheiten. Das Handbuch "Studium und Behinderung" finden Sie hier.