Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleiche sind spätestens vor 4 Wochen vor* Beginn der Prüfungswoche bzw. vor dem Prüfungstermin (bei Prüfungen außerhalb der Prüfungswoche) im Prüfungsamt fristgerecht einzureichen.
Frist Prüfungswoche WS 2023/24: 03.01.2024*
* Ausschlussfrist, d. h. später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Ausnahme: Es handelt sich um eine akute bzw. erst nach der Frist bekannt gewordene Erkrankung. In dem Fall wende Sie sich bitte umgehend ans Prüfungamt: pruefungsamt[at]ph-weingarten.de oder +49 751 501-8245.
Handbuch "Studium und Behinderung"
Von der Studienvorbereitung bis zum Berufseinstieg informiert das Handbuch Studieninteressierte und Studierende sowie Berater und Beraterinnen umfassend zum Thema Studieren mit Behinderungen und chronischen Krankheiten. Das Handbuch "Studium und Behinderung" finden Sie hier.