Häufig gestellte Fragen
Bis wann muss ich mich rückmelden?
Bis zur Abgabe einschließlich der letzten Prüfungsleistung (Abschlussarbeit/Modulprüfung).
Warum kann ich meine Note im LSF nicht sehen?
Die Note wurde dem Prüfungsamt noch nicht gemeldet.
Wo kann ich Klausureinsicht erhalten, wenn ich eine Prüfung nicht bestanden habe?
I.d.R. gibt es Sammeleinsichten über das jeweilige Fach. Bei den Studiengängen Elementarbildung (Kindheitspädagogik) und Bewegung und Ernährung erfolgt die Einsicht über das Prüfungsamt, der Rest auf Nachfrage.
Wie lange hat man nach Ende der Regelstudienzeit Zeit, fehlende Seminare oder Prüfungsleistungen nachzuholen - also wie viele Semester hat man höchstens Zeit für den Abschluss?
Im Allgemeinen gibt es keine Höchstdauer an erbrachter Studienzeit. Bei PO 2015 Bachelor Lehramt ist die einzige Frist, das Grundstudium bis zum Ende des 4. Fachsemesters abgeschlossen zu haben.
Wie viel Exemplare meiner Bachelorarbeit muss ich abgeben?
Es kommt darauf an, wie viele Gutachter*innen es gibt:
Sie ist in 2-facher (bei zwei Gutachtern*innen) und in 1-facher (bei einem*r Gutachter*in) gebundener Ausfertigung (bitte keine Spiralbildung!) mit jeweils einer CD, auf welcher sich die Bachelorarbeit in digitaler Form als PDF-Datei befindet, fristgerecht im Prüfungsamt einzureichen. Die CD ist am Ende der Bachelorarbeit einzukleben und mit Matrikelnummer, Name und Vorname zu beschriften. Zusätzlich muss eine CD, auf welcher sich die Bachelorarbeit in digitaler Form als PDF-Datei befindet, zum Verbleib in der Prüfungsakte abgegeben werden. Diese CD ist ebenfalls mit Matrikelnummer, Name und Vorname zu beschriften.
Wie formatiere ich meine Abschlussarbeit? Gibt es bestimmte Vorgaben?
Hierzu kann das Prüfungsamt keine Angaben machen. Am besten ist es, sich direkt an die/den Betreuer*in zu wenden.
Muss ich meine Abschlussarbeit persönlich im Prüfungsamt abgeben?
Nein, es geht auch per Post, am besten per Einschreiben oder über die Abgabe an der Pforte bzw. Einwurf in den Fristenbriefkasten.
Weitere Hinweise zu den Abschlussarbeiten finden Sie hier:
Infos rund um die BAchelorarbeit (PDF)
Infos rund um die Masterarbeit (PDF)
Anmeldung Bachelorarbeiten:
Die Bachelorarbeit sollte spätestens zu Beginn des letzten Semesters angemeldet werden, so dass die Abgabe und Bewertung der Bachelorarbeit noch in Ihrem letzten Studiensemester erfolgen kann. Fällt der Abgabetermin das neue Semester, müssen Sie sich für dieses fristgerecht rückmelden, da Studien- und Prüfungsleistungen nur in Studiengängen erbracht werden können, in denen man eingerschrieben ist.
Masterarbeit und Referendariat:
Folgende Regelungen gelten grundsätzlich für die Abgabe von Abschlussarbeiten. Die Masterarbeit ist spätestens Mitte des vorletzten Semesters anzumelden. Diese Frist ist notwendig, da alle Prüfungsleistungen im jeweiligen Studiengang eingereicht werden müssen und nicht nachgereicht werden können. Die Frist verschärft, falls das Studium mit dem Wintersemester endet. Hier muss die Masterarbeit bei geplanten Antritt des Referendariates im Februar bereits im April zu den ausgeschriebenen Terminen angemeldet werden. Wurde dieser Termin versäumt, kann das Prüfungsamt nicht garantieren, dass die Bescheinigung über die bestandenen 60 ECTS rechtzeitig zum 31.3. den Regierungspräsidien vorliegt. Sie müssen sich in diesem Fall selbst darum kümmern, dass die Note der Arbeit spätestens am 10.3. im Prüfungsamt ist. Diese Frist ist notwendig, da die Bescheinigungen bearbeitet, unterschrieben, ausgedruckt und versandt werden müssen. Dies liegt dann einzig und allein in Ihrer Verantwortung. Bitte bedenken Sie auch, dass den Betreuern zwei Monate Korrekturzeit zustehen. Erst wenn wir Ihnen die Bescheinigung über das Bestehen der 60 ECTS-Punkte ausgestellt haben, ist eine Übernahme in den Beamtenstatus auf Probe möglich.