BAföG
Für eine positive Bestätigung Ihrer Studienleistungen müssen in den Bachelorstudiengängen Leistungen im Umfang von 60 CP vorliegen.
Das Formblatt 5 können Sie im Prüfungsamt, Frontoffice S 28, ausfüllen lassen.
Bei einem vollzogenen Hochschul-, Studiengang- oder Fachwechsel, werden BAföG-Empfänger i.d.R. aufgefordert beim Leiter des Prüfungsamtes, Herrn Prof. Dr. Kittel, auf einem Formblatt eine Einstufung vornehmen zu lassen. Eine Bestätigung der Fachsprecher der einzelnen Studienfächer ist nicht notwendig; es reicht die Unterschrift des Prüfungsamtsleiters bzw. der Geschäftsführung.