Fragen und Antworten von Studienanfang bis Ende
Hier finden Sie unsere Frequently Asked Questions (FAQs) zu verschiedenen Themen rund um Ihr Studium.
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Bewerbung
Für eine Bewerbung in das 2. oder höhere Fachsemester benötigen Sie zuerst die Anrechnung unserer Fächer.
Hierzu wenden Sie sich zusammen mit dem Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und Ihren bisherigen Leistungen in Form einer Leistungsübersicht an unsere jeweiligen Fächer der Fakultät I oder Fakultät II. Anschließend vereinbaren Sie zur Einstufung in ein Fachsemester einen Termin mit Herrn Kittel | Leitung Prüfungsamt. Sie bewerben sich dann auf das von Herrn Kittel eingestufte Fachsemester.
Es besteht immer die Möglichkeit, Leistungen auch ohne eine höhersemestrige Einstufung bis zu 3 Monate nach Vorlesungsbeginn anzurechnen. Den ausgefüllten Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen geben Sie hierfür einfach an unser Prüfungsamt weiter.
Ein Au Pair zählt nicht als Dienst. Nachweise über ein Au Pair können Sie aber als Praktikum oder Ehrenamt angeben und hierfür zusätzliche Auswahlpunkte erhalten.
Nein, denn die Benutzeraccounts werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens jedes Semester gelöscht. Das heißt, dass Sie sich bei einer erneuten Bewerbung wieder neu in unserem Bewerbungsportal registrieren müssen.
Dies kann zum einen daran liegen, dass nur PDF, JPG und Word-Dateiformate erlaubt sind. Zudem ist die Dateigröße begrenzt auf 1 MB. Manchmal hilft auch ein Wechsel des Browsers (wir empfehlen Mozilla Firefox).
Sollte eine Bewerbung bereits abgegeben sein, können Sie Dokumente nur noch ändern, wenn die Überprüfung Ihrer Bewerbung bzw. des zu ändernden Dokuments noch nicht abgeschlossen ist. Dann können Sie Ihre(n) Antrag/ Anträge zurückziehen, bearbeiten und nochmal elektronisch abgeben. Sobald ein Dokument bzw. der komplette Bewerbungsantrag geprüft und als korrekt bzw. gültig eingestuft wurde, kann an diesem Antrag nichts mehr geändert werden.
Bei weiteren Fragen zu den Uploads wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.
Nein, bei einer Bewerbung auf einen Lehramtsstudiengang muss das Fachsemester für alle gewählte Fächer dasselbe sein.
Es ist nicht möglich ein Fach in einem Bewerbungsantrag nachträglich zu ändern. Wenn Sie Ihre Fächerkombination ändern möchten, legen Sie bitte einen komplett neuen Bewerbungsantrag an.
Da Sie nur einen Antrag pro Studiengang abgeben dürfen, ist es zunächst wichtig, dass Sie den Antrag mit den falschen Fächern zurückziehen. Anschließend können Sie einen neuen Antrag mit einer neuen Fächerkombination abgeben.
Auf dem Kontrollblatt werden immer alle Ihre Anträge angezeigt (auch Anträge, die in Vorbereitung oder zurückgezogen sind). Der Antragsstatus wird Ihnen aber auf dem Kontrollblatt angezeigt.
Im Laufe des Bewerbungsprozesses haben Sie die Möglichkeit, Ihren Nachweis über FSJ-, Bundesfreiwilligendienst, o.ä. hochladen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Nachweis vom Träger und nicht von der Einsatzstelle ausgestellt ist.
Sollten Sie Ihren Dienst aktuell noch ableisten, darf das Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate sein.
Sollten Sie Ihren Vor- und Nachnamen vertauscht haben, wenden Sie sich gerne an uns.
Bescheinigungen eines Dienstes müssen die Dauer der Dienstzeit aufweisen. Zusätzlich muss der Dienst bei einer Bewerbung für das Wintersemester zum 31. Oktober und bei einer Bewerbung für das Sommersemester zum 30. April beendet sein.
Bewerbung | Sonderanträge
Die Begründung bzw. Motivation für ein Zweitstudium soll formlos und schriftlich mit Angaben über die bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit sowie das angestrebte Berufsziel verfasst werden.
Die Begründung muss abschließend alle Gesichtspunkte enthalten, die für Ihr Zweitstudium maßgebend sind; die geltend gemachte(n) Fallgruppe(n) sollte(n) ausdrücklich genannt werden.
Die Fallgruppen und weitere Informationen zum Zweitstudium finden Sie hier.
Für die Berechtigung eines Härtefallantrages müssen in Ihrer Person so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass es Ihnen auch bei Anlegung besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten.
Eine Liste mit begründeten und unbegründeten Anträgen und weitere Informationen zu Härtefallanträgen finden Sie hier.
Der Antrag auf Nachteilsausgleich berücksichtigt besondere gravierende persönliche, nicht von Ihnen zu vertretende Gründe, die
- den Erwerb der Studienberechtigung verzögert haben
- sich nachteilig auf die Durchschnittsnote ausgewirkt haben
Eine Liste mit begründeten und unbegründeten Anträgen und weitere Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie hier.
Bewerbungsstatus
Bewerbungen mit dem Status "in Vorbereitung" sind nicht abgegebene Bewerbungsanträge. Diese Anträge nehmen nicht am Vergabeverfahren teil.
Die Bewerbung wurde im Bewerbungsportal online abgegeben.
Falls Sie Ihren Antrag für Änderungen zurückziehen, bearbeiten und nochmal abgeben mussten, steht die Bewerbung wieder auf „eingegangen“.
Der Status "in Bearbeitung" bedeutet, dass Ihr Zulassungsantrag derzeit von der Sachbearbeitung des Studierendensekretariats bearbeitet wird.
Der Status "gültig" bedeutet, dass Ihre Bewerbung geprüft ist und ordnungsgemäß am Vergabeverfahren teilnimmt.
Der Status "vorläufig ausgeschlossen" bedeutet, dass Ihre Bewerbung aktuell nicht am Vergabeverfahren teilnimmt. Eine Bewerbung ist dann vorläufig ausgeschlossen, wenn die Zulassungsvoraussetzungen für den gewählten Studiengang nicht erfüllt sind oder wichtige Unterlagen für die Bewerbung fehlen oder nicht korrekt nachgewiesen sind. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise auf der rechten Seite im Bewerbungsportal.
Der Status "zugelassen" bedeutet, dass Sie eine Zulassung für den Studiengang erhalten haben.
Alle Informationen zur Immatrikulation finden Sie hier.
Zulassungsvoraussetzungen
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen mindestens 120 ECTS nachgewiesen werden.
Nachreichung der BA Note für
das Sommersemester bis 20.05. | das Wintersemester bis 20.11.
Sollte der BA-Abschluss nicht fristgerecht vorliegen, erfolgt die Rückstufung in den BA.
Auswahlverfahren | Bescheide
Der Bescheid über Zulassung oder Ablehnung erscheint im Bewerberportal. Hierzu loggen Sie sich ein und klicken auf "Meine Bewerbung".
Bei Ihrem gestellten Bewerbungsantrag steht nun rechts der Bescheid als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.
Wann die Bescheide jeweils zur Verfügung stehen finden Sie hier.
Im Zulassungsbescheid stehen alle Unterlagen aufgelistet, die Sie im Rahmen der Immatrikulation an uns schicken müssen.
Dort finden Sie auch den zu bezahlenden Semesterbeitrag mit Bankverbindung.
Sollten Sie eine Zulassung mit Auflagen erhalten haben, werden diese dort ebenfalls aufgeführt.
Hier finden Sie eine 4 Schritte-Anleitung zur Annahme des Studienplatzes und Immatrikulation des jeweiligen Studienganges.
Wenn Sie den angeboten Studienplatz ablehnen möchten, können Sie den Platz im Portal zurückgeben.
Immatrikulation | Beginn des Studiums
Unsere Bewerbungs- & Immatrikulationsfristen finden Sie hier.
Hier finden Sie eine 4 Schritte-Anleitung zur Annahme des Studienplatzes und Immatrikulation des jeweiligen Studienganges.
Die Immatrikulation erfolgt zuerst über eCampus - dem Hochschulportal der PH Weingarten. Den daraus resultierenden Antrag auf Immatrikulation (PDF-Datei) drucken Sie aus und senden diesen mit allen weiteren Unterlagen an die Pädagogische Hochschule Weingarten
Alle geforderten Unterlagen werden auf Ihrem Zulassungsbescheid aufgelistet.
Sollten noch Unterlagen nachgereicht werden müssen, um die Immatrikulation vollens abzuschließen, dürfen Sie sich gerne an uns wenden.
Eine Nachreichfrist kann im Einzelfall individuell mit dem entsprechenden Sachbearbeiter abgestimmt werden.
Nachdem Sie Ihre Zugangsdaten erhalten haben, müssen Sie das Passwort über die Seite myid.phwg.de oder
alternativ in einem PC-Pool an der PH (S 2.31 oder NZ 1.23) ändern.
Falls das Passwort nicht innerhalb von zwei Monaten geändert wird, wird der PH-Account gesperrt.
E SMV - Elektronisches Studenten-Meldeverfahren
Seit dem 01.01.2022 nehmen wir als Hochschule am sogenannten E SMV - Elektronischen Studenten-Meldeverfahren teil.
Somit haben wir die Möglichkeit, die Meldepflichten gegenüber den Krankenkassen in elektronischer Form zu erfüllen.
Die Krankenkassen sind seit diesem Zeitpunkt in der Lage, elektronische Meldungen der Hochschulen anzunehmen und zu verarbeiten sowie elektronische Meldungen an die Hochschule abzugeben.
Voraussetzung für die Immatrikulation an einer Hochschule ist der Nachweis über das Vorliegen eines Krankenversicherungsschutzes.
Wir unterscheiden hierbei zwischen Personen, die Gesetzlich versichert sind und Personen, die Privat versichert sind.
In der Online-Immatrikulation wählen Sie Ihren Versichertenstatus:
versicherungspflichtig mit Angabe von Krankenkasse und Mitgliedsnummer oder befreit.
Zusätzlich muss in beiden Fällen der Versicherungsnachweis digital von Ihrer Krankenkasse an die Hochschule übermittelt werden.
Sie teilen Ihrer Krankenkasse mit, dass Sie ein Studium an
der Pädagogischen Hochschule beginnen. Nach erfolgter Überprüfung Ihrer Versicherung meldet die Krankenkasse uns dann Ihren Versichertenstatus als sogenannte M10 - Meldung.
Sie teilen einer gesetzlichen Krankenkasse mit, dass Sie ein Studium an der Pädagogischen Hochschule beginnen.
Da Sie als Privat versicherte Person von der Versicherungspflicht befreit sind, muss die gesetzliche Krankenkasse die Befreiung in Form einer sogenannten M10 Status 2 - Meldung vornehmen und dies an die Hochschule übermitteln.
Unsere Absendernummer lautet H0000760.
Sollten Sie bereits an unserer Hochschule immatrikuliert sein und sich ohne Unterbrechung auf einen anderen Studiengang bewerben, muss kein neuer Nachweis eingereicht werden, da wir die notwendigen Informationen bereits vorliegen haben.
- Beginn des Studiums und den Tag der Immatrikulation
- Ende des Studiums und Tag der Exmatrikulation
- Wechsel zum Promotionsstudium
- den Versicherungsstatus
- den Beginn der Versicherung bei Krankenkassenwechsel
- Verzug der Krankenkassenbeiträge und die Begleichung der ausstehenden Krankenkassenbeiträge
Auf diese Sperre hat die Hochschule leider keinen Einfluss. Wir bitten Sie daher immer, dies direkt und schnellstmöglich mit Ihrer Krankenkasse abzuklären.
Geben Sie uns gerne Bescheid, sobald die Sperre durch die Krankenkasse entfernt wird, sodass wir Sie ins neue Semester rückmelden können.
Sollte die Krankenkasse eine ausstehende Zahlung Ihres Krankenkassenbeitrags an uns melden, wandelt sich dies in eine Rückmeldesperre um.
Dies bedeutet, dass Sie trotz Semesterbeitragszahlung nicht ins nächste Semester zurückgemeldet werden. Es droht der Verlust des Versicherungsschutzes und somit auch die Exmatrikulation.
Exmatrikulation | Ende des Studiums
Bei der Immarikulation an einer anderen Hochschule/Universität kann ein Antrag auf Exmatrikulation mit dem Grund Hochschulwechsel gestellt werden.
Im Antrag sind sowohl der Entlastungsvermerk, als auch der Zulassungsbescheid der neuen Hochschule/Universität hochzuladen. Die Exmatrikulation erfolgt dann auf den Tag vor Semesterbeginn der neuen Hochschule/Universität.
Bei der Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung/Ausbildung kann ein Antrag auf Exmatrikulation mit dem Grund Abbruch des Studiums gestellt werden.
Im Falle einer Arbeitsaufnahme nach bestandener Abschlussprüfung ist der Grund Beendigung des Studiums nach Prüfung auszuwählen.
Im Antrag sind sowohl der Entlastungsvermerk, als auch der Arbeits-/Ausbildungsvertrag hochzuladen. Die Exmatrikulation erfolgt dann auf den Tag vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses.
Nach dem Bestehen der Abschlussprüfung BA/MA kann neben der automatischen Exmatrikulation auf Semesterende alternativ ein Antrag auf Exmatrikulation mit dem Grund Beendigung des Studiums nach Prüfung gestellt werden.
Im Antrag ist nur der Entlastungsvermerk hochzuladen. Die Exmatrikulation erfolgt dann auf das Prüfungsdatum.
Bei Inanspruchnahme von Hilfe zum Lebensunterhalt/Bürgergeld kann ein Antrag auf Exmatrikulation mit dem Grund Abbruch des Studiums gestellt werden.
Im Antrag sind sowohl der Entlastungsvermerk, als auch eine Bestätigung der Bewilligung von Hilfe zum Lebensunterhalt/Bürgergeld der Bundesagentur für Arbeit hochzuladen. Die Exmatrikulation erfolgt dann auf den Tag vor Bewilligung der Leistung.
Studierendensekretariat
Verwaltung | Schlossbau
Allgemeine Studierendenverwaltung
Raum S 0.25
Telefon: +49751 501-8220
E-Mail: studierendensekretariat@ph-weingarten.de