Personalrat
Der Personalrat ist die gesetzliche Interessenvertretung der Beschäftigten (außer Professoren) der Pädagogischen Hochschule Weingarten.
Die rechtliche Grundlage für seine Tätigkeit ist das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) von Baden-Württemberg. In diesem Gesetz sind alle Rechte, Pflichten und Verfahren geregelt, die Personalräte und die Dienststellenleitung in personalvertretungsrechtlichen Fragen beachten müssen. Vor allem die Paragraphen 69 (Mitbestimmung in Personalangelegenheiten) ff und § 75 (Mitwirkung und Anhörung) ff, verdeutlichen die Möglichkeiten des Personalrates. Die gemeinsame Verpflichtung der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Dienststelle wird durch den § 2 Abs. 1 LPVG vorgegeben:
"Dienststelle und Personalvertretung arbeiten unter Beachtung der Gesetze und Tarifverträge partnerschaftlich, vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohle der Beschäftigten und zur Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben zusammen."
Miteinander - Füreinander
Neben unseren im Landespersonalvertretungsgesetz festgehaltenen Aufgaben unterstützen wir Sie gerne bei Ihren Anliegen. Kommen Sie gerne auf uns zu!