
Wissenschaftlicher Nachwuchs
Die pädagogische Hochschule Weingarten fördert einen qualifizierten und verantwortungsbewussten akademischen Nachwuchs. Sie verpflichtet sich hierfür geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen und Promotionen, Habilitationen und Juniorprofessuren zu unterstützen. Studierende werden in Forschungsprojekte einbezogen. Neben der individuellen Einzelbetreuung als Basis gibt es zahlreiche übergeordnete Veranstaltungen, die Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern einen interdisziplinären Austausch und Weiterbildungsmöglichkeiten erlauben. Bei Fragen wenden Sie sich an die Forschungsreferent*innen.
Seit Juni 2017 ist die PH Mitglied im Universitätsverband zur Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses in Deutschland e.V. (UniWiND). Mit der Mitgliedschaft setzt die Hochschule ein Zeichen, dass die nachhaltige Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses eines ihrer strategischen Kernziele ist. In der 2009 gegründeten Vereinigung UniWiND sind derzeit 59 deutsche Hochschulen Mitglied. Die Mitglieder von UniWiND arbeiten in gemeinsamen hochschulübergreifenden Kooperationen daran, die Qualität in der Nachwuchsförderung umfassend und nachhaltig zu sichern und dadurch die jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bestmöglich für zukünftige Aufgaben in der Wissensgesellschaft zu qualifizieren. Mitglieder der Hochschule können sich in Arbeitsgruppen und Netzwerken einbringen sowie am Weiterbildungsprogramm teilnehmen. Informationen finden Sie auf der UniWiND-Webseite: http://www.uniwind.org/aktivitaeten/
Link zur Übersicht: Phasen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an der PH Weingarten [PDF]
Qualitätssicherungskonzept für Juniorprofessuren mit Tenure Track
Vorliegendes Qualitätssicherungskonzept [PDF] stellt ein transparentes Verfahren bei der Evaluation und Berufung von Juniorprofessuren mit Tenure Track sicher. Juniorprofessuren mit Tenure Track werden nach in der Regel vier Jahren zwischen- bzw. nach sechs Jahren Dienstzeit schlussevaluiert. Am Evaluationsverfahren werden international ausgewiesene externe Gutachterinnen und Gutachter beteiligt. Mit vorliegendem Qualitätssicherungskonzept werden die Berichtspflichten sowie die dazugehörigen Kriterien offengelegt, so dass sich interessierte Bewerberinnen und Bewerber schon zum Zeitpunkt der Ausschreibung über ihre Rechte und Pflichten sowie über den möglichen Karriereweg an der Pädagogischen Hochschule Weingarten informieren können. Mit dem Evaluationsverfahren ist gewährleistet, dass gegebenenfalls kritische Punkte bei der Zwischenevaluation aufgedeckt werden und gegengesteuert werden kann. Die Verantwortung für die Evaluation liegt beim Rektorat.
Doktorandenkonvent
Alle angenommenen Doktorandinnen und Doktoranden der PH Weingarten bilden den Konvent. Der Konvent tritt für die Interessen seiner Mitglieder ein, fördert deren Vernetzung und ist Ansprechpartner bei Angelegenheiten der Promotion. Vorsitzende: Charlotte Diepolder, 1. Stellvertreterin: Elke Uhl, 2. Stellvertreter: Lukas Barth. E-Mail: doktorandenkonvent(at)ph-weingarten.de
Akademische Grade
Die Pädagogische Hochschule Weingarten verleiht die akademischen Grade einer Doktorin oder eines Doktors der Erziehungswissenschaft (Dr. paed.) und einer Doktorin oder eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.). Zudem besteht die Möglichkeit der Habilitation.
Finanzierung der Promotion
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Promotion zu finanzieren:
1. Stipendium
2. Berufsbegleitendes Promovieren
3. Beschäftigungsverhältnis an der PHW: Qualifikationsstelle, Drittmittelprojektstelle, Lehrerabordnung zur Qualifikation, Mitarbeiterstelle/Lehrerabordnung nicht explizit zur Qualifikation
Unterstützung mit Sachmitteln für die Promotion
Wenn Sie Mitglied in einem der vier Forschungszentren der PHW werden, erhalten Sie dort Zuschüsse für Reisekosten, Mittel für eine studentische Hilfskraft etc. Näheres regeln die Zentren. Zudem gibt es Fördermöglichkeiten in den Fächern. Externe Drittmittelgeber vergeben bisweilen Beihilfen für Promovierende. Die Deutsche Gesellschaft für Fremdsprachenforschung beispielsweise hat einen Forschungsfonds für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler für den Bereich Datenerhebung und -auswertung eingerichtet. Beim DAAD können Zuschüsse für Kongress- und Vortragsreisen ins Ausland beantragt werden. Die Bewerbungsfristen betragen 4 Monate vor Kongressbeginn bzw. 1 Monat vor Vortragsdatum. Auf Anfrage können externe Förderungsmöglichkeiten durch Servicezentrum Forschung recherchiert werden. Bitte wenden Sie sich an die Forschungsreferentin Sandra Behrend.
Das Akademische Prüfungsamt unterstützt Sie bei folgenden Anliegen:
Promotionsordnung:
In der Promotionsordnung werden die Konditionen und Vorgaben einer Promotion an der PH Weingarten beschrieben.
Übersicht Ablauf Promotion [PDF]
Offizielle Annahme als Doktorand/in an einer Fakultät:
Da die Entscheidung im Fakultätsrat getroffen wird, achten Sie bitte auf die Termine und den rechtzeitigen Eingang der Unterlagen beim Prüfungsamt.
Exposé:
Im Exposé wird der inhaltliche und zeitliche Rahmen der Promotion beschrieben. Für den Antrag auf Annahme als Doktorand/in muss das Exposé mit eingereicht werden.
Antrag auf Zuweisung eines/r Betreuers/in:
Der Antrag auf Zuweisung eines/r Betreuers/in wird mit dem Antrag auf Annahme als Doktorand/in eingereicht.
Betreuungsvereinbarung:
Die Betreuungsvereinbarung wird individuell zwischen Betreuer/in und Doktorand/in geschlossen. Sie enthält den Zeitplan, Angaben über ein individuelles Studienprogramm, Rechte und Pflichten, Regelungen zur Lösung von Streitfällen, eine gegenseitige Verpflichtung über die Beachtung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und die nach der Abgabe der Dissertation einzuhaltenden Begutachtungszeiten.
Promotionsstipendium der PHW nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG):
Die PH Weingarten vergibt jährlich ein Promotionsstipendium nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz. Die Ausschreibung erfolgt über den Lehrenden- und den Doktorandenverteiler.
Eignungsfeststellung
Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse
Doktorandenverteiler:
Wenn Sie an der PH Weingarten promovieren (möchten), können Sie sich in den Doktorandenverteiler aufnehmen lassen. Dort erhalten Sie Informationen zum Doktorandenkonvent, Workshops, Tagungen u. v. m. Bei Interesse wenden Sie sich an Frau Bencek vom Akademischen Prüfungsamt (gabrijela.bencek(at)vw.ph-weingarten.de).
Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung
Ombudsperson für Promotionsverfahren: Prof. Dr. Gregor Lang-Wojtasik (lang-wojtasik(at)ph-weingarten.de)
Vorteile einer Immatrikulation für die Dauer der Promotion (sofern kein Beschäftigungsverhältnis mit der PHW besteht):
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Vergünstigungen im Nahverkehr
- Leistungen des Studierendenwerks
- StudiCard der Pädagogischen Hochschule Weingarten (Ausweis für Studierende, Bibliotheksausweis, Elektronische Börse in der Mensa und Cafeteria, Kopierkarte, Anbindung an das Druck und Kopiersystem)
- Nutzung von Webmail, Citavi, Moopaed und Eduroam
- Ausleihe von medientechnischen Geräten
- Günstige Studentenlizenzen z. B. MAXQDA
