Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerben können sich:
- Studierende aller Studiengänge, die an der Pädagogischen Hochschule immatrikuliert sind.
- Studienbewerberinnen und -bewerber, die unmittelbar vor der Aufnahme des Studiums eines der oben genannten Studiengänge an der Pädagogischen Hochschule Weingarten stehen und die dafür erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen und die sich durch sehr gute Leistungen in einem vorangegangenen Studium oder in der Schule auszeichnen.
Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung erfolgt über dieses Formular (PDF) . Das Bewerbungsformular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben den restlichen Bewerbungsunterlagen beigefügt werden. Folgende Unterlagen sind in vorgegebener Reihenfolge als eine PDF-Datei einzureichen:
- vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular
- Deckblatt: Name/Vorname, Studiengang, aktuelles Fachsemester,
- Motivationsschreiben im Umfang von höchstens 2 Seiten,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (bei ausländischen Zeugnissen eine auf das deutsche System übertragbare Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem),
- ggf. der Nachweis über eine besondere Qualifikation, die zum Studium in dem jeweiligen Studiengang an der Pädagogischen Hochschule Weingarten berechtigt,
- Immatrikulationsbescheinigung (Studienplatzbewerber reichen diese schnellstmöglich nach),
- von Bewerbern um einen Masterstudienplatz das Zeugnis über einen ersten Hochschulabschluss sowie ggf. weitere Leistungsnachweise entsprechend den Zulassungs- und Auswahlbestimmungen für den Masterstudiengang,
- ggf. Nachweise über bisher erbrachte Studienleistungen,
- ggf. Praktikums- und Arbeitszeugnisse sowie Nachweise über besondere Auszeichnungen und Preise, sonstige Kenntnisse und weiteres Engagement,
- ggf. Angaben und Nachweise zu besonderen persönlichen oder familiären Umständen,
- Formlose Erklärung, dass kein begabungs- oder leistungsorientiertes Stipendium, das einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro erreicht oder überschreitet, bezogen wird.
Falls die Bewerbungsunterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Bewerbungsfrist
Die schriftliche Bewerbung per E-Mail ist mit den vollständigen Unterlagen bis zum 24.08.2025 einzureichen bei
Pädagogische Hochschule Weingarten
-Deutschlandstipendium-
z. Hd. Frau Jacqueline Quint
jacqueline.quint@vw.ph-weingarten.de
Wichtige Hinweise:
Nicht frist- oder formgerecht eingereichte sowie unvollständige Bewerbungsunterlagen werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
Förderbescheide und Absagen werden voraussichtlich in KW 40 versendet.
Auswahlverfahren
Es findet ein Auswahlverfahren statt (vgl. § 5 „Satzung der Pädagogischen Hochschule Weingarten für die Vergabe von Deutschlandstipendien“ vom 29. Juni 2012). Aus den form- und fristgerecht eingereichten Bewerbungen wählt der Auswahlausschuss nach folgenden Auswahlkriterien die Bewerbungen aus, die in die Förderung aufgenommen werden können, und weitere Bewerbungen, die in einer von ihm festgelegten Reihung nachrücken, wenn in die Auswahl aufgenommene Bewerbungen nachträglich zurückgezogen werden oder aus sonstigen Gründen nicht bewilligt werden können:
für Studienanfängerinnen und Studienanfänger
a. die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel 2,0 oder besser) unter besonderer Berücksichtigung der für das gewählte Studienfach relevanten Einzelnoten oder
b. die besondere Qualifikation, die zum Studium in dem jeweiligen Studiengang an der Pädagogischen Hochschule Weingarten berechtigt,
für bereits immatrikulierte Studierende
a. die bisher erbrachten Studienleistungen oder Ergebnisse einer Zwischenprüfung, für Studierende eines Masterstudiengangs auch die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums.
Bei der Gesamtbetrachtung des Potenzials der Bewerberin oder des Bewerbers werden außerdem berücksichtigt:
a. besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise, eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika,
b. außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen,
c. besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehender Elternteil, oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten oder ein Migrationshintergrund.
Bewilligung
Auf der Grundlage der Auswahlentscheidung des Stipendienrats bewilligt die Hochschulleitung das Stipendium. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Stipendiums besteht nicht.
Förderdauer
Die Förderdauer richtet sich nach Fachsemester, Regelstudienzeit und die Förderung durch die Drittmittelgeber. (s. Satzung)
Höhe des Stipendiums
Das monatliche Stipendium beträgt 300 Euro. Die Auszahlung erfolgt monatlich am Anfang des Monats. Die Auszahlung des Stipendiums setzt voraus, dass die oder der Studierende an der Pädagogischen Hochschule Weingarten immatrikuliert ist. Das Stipendium wird einkommens- und elternunabhängig gewährt und nicht auf BAföG-Leistungen angerechnet.
Ein Deutschlandstipendium kann nicht vergeben werden, wenn bereits eine begabungs- und leistungsabhängige Förderung in Höhe von mehr als 30 Euro monatlich durch ein Begabtenförderungswerk oder eine andere in- bzw. ausländische Einrichtung erfolgt.
Ihre Fragen
Bei weiteren Fragen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren wenden Sie sich bitte an:
Jacqueline Quint (Assistentin der Rektorin)
Jacqueline.quint@vw.ph-weingarten.de
Weitere Informationen zum Deutschlandstipendium: