Die Programmlinie Blended Intensive Programmes (BIP) stellt Zuschüsse für die Organisation und Ausrichtung von Lernprojekten zur Verfügung, die gemeinsam mit mindestens zwei europäischen Partnern konzipiert und durchgeführt werden. Das Format kann je nach beteiligter Disziplin variieren, denkbar sind z. B. Kompaktseminare oder Exkursionen. Dabei ist eine Kombination aus einer virtuellen und einer kurzen physischen Lernphase (5–30 Tage) verpflichtend. Lehrende der koorninierende Hochschule erhalten Gelder zur Vorbereitung und Umsetzung z. B. für ein Rahmenprogramm oder auch unterstützende studentische Hilfskräfte, in Höhe von 4 000,– bis 8 000,– Euro.
Die Höhe ist abhängig von der Zahl mobiler Teilnehmender (max. je 400 Euro). Die physische Lernphase findet an einem Standort der beteiligten Partner statt. Für Lernende und Lehrende, die sich für die Lernphase dorthin begeben, stellt die eigene Hochschule nach Möglichkeit Mittel aus dem Erasmus+-Budget für die Mobilität zur Verfügung.
Das International Office berät gerne zu Organisation, stellt Kontakt zu Partnerhochschulen und übernimmt die formale Abwicklung der Förderung. Bitte melden Sie sich frühzeitig um den Unterstützungsbedarf und Abläufe zu besprechen.
Voraussetzung
Förderfähig sind Projekte, bei denen mindestens drei Erasmus+- Partnerhochschulen aus drei verschiedenen Programmländern an der Umsetzung beteiligt sind und mindestens 10 mobile Lernende anreisen. Es müssen mindestens 3 ECTS an alle Teilnehmenden der Lerneinheit vergeben werden, die an den Heimathochschulen anerkannt werden sollen. Die Anerkennung der Leistungen erfolgt idealweise über die Einbettung in das jeweilige Curriculum. Ziel eines Blended Intensive Programmes ist es, durch gemeinsam konzipierte Lerneinheiten die Lehre bewusst zu internationalisieren und einen inhaltlichen Mehrwert für Lernende und Lehrende zu schaffen.
Jede der beteiligten Hochschulen übernimmt mindestens eine der folgenden Rollen bei der Umsetzung:
Koordinierende Hochschule
übernimmt die Gesamtkoordination, die Beantragung und Verwaltung der BIP-Organisationmittel (Organisational Support), ist gleichzeitig ebenfalls entweder entsendende oder aufnehmende Hochschule. Administrativ gesehen, ist es am einfachsten, wenn die koordinierende Hochschule ebenfalls die aufnehmende Hochschule ist, da Mittel direkt angewiesen und nicht mehrfach transferiert werden müssen. Es ist aber auch möglich, dass die koordinierende Hochschule entsendende Hochschule ist und Mittel zwischen den Partnern transferiert werden. Trotzdem muss die koordinierende Hochschule vor ihrer Nationalen Agentur (und im Beneficiary Module) über die Verwendung der BIP-OS-Mittel berichten.
Entsendende Hochschule
Diese Rolle kann von mehreren Hochschulen des Konsortiums eingenommen werden, mindestens aber von zweien, logischerweise allerdings nicht von der aufnehmenden Hochschule.
Jede entsendende Hochschule muss die Pauschalen für ihre mobilen Teilnehmenden aus ihrem Budget finanzieren, also einplanen und berechnen, und jede Mobilität wie gewohnt dokumentieren und berichten. Dies schließt die Erstellung von Learning Agreements, usw. ein.
Aufnehmende Hochschule
Diese Rolle übernimmt nur eine der Hochschulen. In ihrem Standortland oder an der Hochschule selbst wird das BIP umgesetzt. Die Lernenden dieser Hochschule nehmen zwar am BIP teil, sind allerdings nicht mobil im Erasmus+ Sinn - sie wechseln den Standort nicht und sind so schlicht Teilnehmende – nicht mobile Teilnehmende, zählen nicht zu den 10 mobilen Teilnehmenden, die es mindestens geben muss. In anderen Worten: Eine der mindestens drei Hochschulen entsendet keine Teilnehmenden, da eine innerländische Förderung aus Erasmus+ Mitteln nicht möglich ist. Die Teilnehmenden, die den Standort (oder auch das Land) nicht wechseln, zählen nicht zu den Mindestteilnehmenden eines BIPs.
Auch können internationale Partner aus Partnerländern einbezogen werden. Allerdings zählen die mobilen Teilnehmenden aus Partnerländern nicht zur Mindestanzahl der Teilnehmenden eines BIPs.