Hier finden Sie die häufig gestellten Fragen und Antworten auf viele Ihrer Fragen. Wenn Sie noch Informationen benötigen, besuchen Sie bitte eine unserer offenen Sprechstunden .
Wer darf sich für ein Auslandsemester bewerben?
Grundsätzlich können sich alle Studierenden bewerben, die an der Pädagogischen Hochschule Weingarten immatrikuliert sind.
Darf ich mich für Übersee und Ersamus parallel bewerben?
Ja. Sie dürfen sich parallel bewerben. Beispiel: Sie bewerben sich für eine Hochschule in den USA aber gleichzeitig für Erasmus und andere Hochschulen in Übersee.
Muss ich im Bewerbungsformular 5 verschiedene Hochschulen auswählen, auch wenn ich nur an eine ganz bestimmte Hochschule gehen möchte?
Ja, dies ist aus technischen Gründen notwendig. Allerdings können Sie Ihr Motivationsschreiben ganz auf Ihren Erstwunsch zuschneiden. So wird deutlich, dass Sie nur dort hinmöchten. Dies ist für Sie im Bewerbungsprozess kein Nachteil.
In welcher Sprache soll ich mein Motivationsschreiben schreiben?
Das Motivationsschreiben wird auf Englisch verfasst. Hier müssen Sie begründen, warum Sie ins Ausland möchten, inwiefern dies relevant für Ihre Studium ist und was Sie sich davon (persönlich und fachlich) versprechen. Gehen Sie dabei auf die ersten 3 von Ihnen gewählten Hochschulen ein!
Ich habe keine Noten, da ich im 1. Semester bin. Sollte ich mein Abiturzeugnis hochladen?
Nein. In diesem Fall laden Sie bitte einen Dummy (Word-Dokument in pdf umgewandelt) hoch, in dem Sie in einem Satz schreiben, warum die Noten noch nicht vorliegen. Sobald diese vorliegen, laden Sie diese in Mobility Online hoch und beim International Office per Email Bescheid geben.
Ich habe keinen Sprachnachweis. Reicht das Abi-Zeugnis?
Nein. Sie müssen einen Sprachnachweis einreichen. Sie können, einen kostenlosen Online-Test, z.B. EF Test (50 Minuten) machen und das Zertifikat hochladen für die Bewerbung an der PHW. Gegebenenfalls wird von der Partnerhochschule noch ein zusätzlicher spezieller Test gefordert (z.B. TOFEL oder ILTS). Dies teilt die Gasthochschule nach erfolgter Nominierung mit. Daher sollte ein solcher Test erst nach erfolgreicher Nominierung durchgeführt werden.
Gibt es eine freie Kurswahl an unseren Partnerhochschulen?
Das kommt auf die Partnerhochschule an. Viele Hochschulen haben eine freie Kurswahl, andere bieten festgelegte Programme an. Genauere Infos finden Sie auf unserer Webseite. Partnerhochschulen
Muss ich die Landessprache sprechen bevor ich hingehe? / Gibt es eine Möglichkeit die Landessprache zu lernen bevor ich hingehe?
Dies hängt von den Vorgaben der Partnerhochschule ab. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite in den Steckbriefen der Partnerhochschulen.
An der RWU können Sie kostenlos an den Kursen des Sprachenzentrums („clic“ Center for Languages and Intercultural Communication - https://www.rwu.de/hochschule/einrichtungen/clic-center-languages-and-intercultural-communication) teilnehmen. Bitte beachten Sie das das Semester an der RWU ca. 1 Monat vor dem der PH beginnt.
Ich habe in einem bestimmten Land keine Hochschule bei unseren Partnerhochschulen gefunden, möchte dort aber unbedingt hin. Kann ich selbst eine Universität aussuchen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sie wären dann als sogenannter „freemover“ unterwegs. In diesem Fall können Sie sich für eine Teilförderung über das IO bewerben, allerdings fallen an der Partnerhochschule für Sie in der Regel Studiengebühren an. Eine zusätzliche Fördermöglichkeit besteht über Auslands BAföG, das ggf. auch einen Teil der Studiengebühren übernimmt. Die Bewerbung um einen Studienplatz und die damit zusammenhängenden organisatorischen Dinge müssen Sie selbstständig organisieren. Die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen ist auch für freemover möglich. Gerne beraten wir Sie zu diesem Ablauf.
Wie kann ich mit Studierenden in Kontakt treten, die bereits ein Auslandssemester absolviert haben?
Möglichkeit 1: Lesen Sie die Erfahrungsberichte im Moopead-Kurs des International Office. Dort finden Sie bereits viele hilfreiche länderspezifische Informationen.
Möglichkeit 2: Wenden Sie sich an das International Office. Dort erhalten Sie auf Anfrage die Kontaktdaten von Studierenden, die an der jeweiligen Gasthochschule waren und meist gerne bei der Vorbereitung unterstützen.
Ich habe meine Bewerbung eingereicht. Was passiert jetzt?
Sie erhalten eine Bestätigung aus dem Bewerbungsportal Mobility Online, dass Ihre Bewerbung eingereicht ist. Nach Ende der Bewerbungsfrist melden wir uns ca. nach 2 Wochen per E-Mail bei Ihnen.
Wir prüfen alle Bewerbungen und laden Sie Ende Januar bzw. Anfang Februar zu Auswahlgesprächen ein. Innerhalb von zwei Wochen nach den Gesprächen erhalten Sie eine Rückmeldung, ob wir Sie für einen Platz nominieren können.
Wie läuft das Auswahlverfahren ab?
Nach Eingang Ihrer Bewerbung wird das International Office diese auf Vollständigkeit und Qualität prüfen. Grundlage für die Auswahl sind insbesondere folgende Kriterien:
o Motivation
o Noten
o Sinnhaftigkeit für den Studienverlauf
o Sprachkenntnisse (Landes- bzw. Arbeitssprache)
o Soziales / gesellschaftliches / kulturelles Engagement
Wie lange dauert ein Auslandsemester?
Das unterscheidet sich je nach Semesterdauer an den Gastuniversitäten, zusätzlich können Sommer- und Wintersemester ebenfalls unterschiedlich lang sein. Grob gesagt beträgt die Dauer zwischen 4 und 5 Monaten.
Wie sind die Semesterzeiten im Ausland?
Das hängt von der Gasthochschule ab. Häufig unterscheiden sich die Semesterzeiten stark von denen der PHW. Daher kommt es leider oft zu Überschneidungen zwischen den Semesterzeiten und Prüfungswochen der PHW. Falls Sie für ein Auslandsemester vor der Prüfungswoche ins Ausland gehen müssen, klären Sie unbedingt schon möglichst weit im Voraus mit den jeweiligen Dozenten, wie Sie dies mit Prüfungen organisieren können: z.B. Mobilitätsfenster nutzen, Seminare ein Semester früher absolvieren, Hausarbeit schreiben, Prüfung vorziehen oder in dem Semester danach schreiben.
Bitte daran denken: das Sommersemester im Ausland (v.a. Skandinavien / USA) beginnt bereits im Januar oder spätestens Anfang Februar. Bitte dies bei der Planung beachten. Eine spätere Anreise ist meist nicht möglich.
Wie hoch ist die monatliche Erasmus+ Förderung?
Im Förderzeitraum Wintersemester 2026-27 und Sommersemester 2027 erhalten Studierende folgenden Zuschuss:
Ländergruppe 1 (höhere Lebenshaltungskosten) Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich Förderrate:
600 Euro/ Monat, für max. 4 Monate (120 Tage)
Ländergruppe 2 (mittlere Lebenshaltungskosten) Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern
Förderrate: 540 Euro/ Monat, für max. 4 Monate (120 Tage)
Ländergruppe 3 (niedrigere Lebenshaltungskosten) Bulgarien, Kroatien, Litauen, Polen, Rumänien, EJR Mazedonien, Türkei, Ungarn
Förderrate: 540 Euro/ Monat, für max. 4 Monate (120 Tage)
Das Erasmus Stipendium ist nur ein Teilstipendium und wird Tag genau berechnet, auch wenn Sie länger als 4 Monaten /120 Tagen im Ausland sind.
Beispiel:
Sie sind in Dublin von 10. September bis 22. Dezember. Da werden nur 101 Tagen berechnet.
Das Semester in Trondheim geht von 8. August bis 22. Dezember. Das sind 128 Tagen aber nur 120 Tagen werden berechnet.
Wie hoch ist die Förderung für ein Auslandssemester in Übersee?
Die genaue Förderhöhe, sowie die Auszahlungsmodalitäten hängen vom jeweilgen Programm ab. Detaillierte Informationen erhalten Sie mit der Nominierung. Die Gesamtförderhöhe bewegt sich je nach Land und Programm ca. zwischen 3.000€ und 4.500€.
Was ist ein ‚Social Top – Up‘ bei Erasmus?
Die Zielgruppen für eine Erasmus Zusatzförderung sind ab dem akademischen Jahr 2023/24 ausgeweitet. Damit sollen Studierende, für die ein Auslandsaufenthalt möglicherweise eine größere Herausforderung ist, besonders in ihrem Vorhaben unterstützt werden.
Zusätzlich zu den Studierenden mit Kind, behinderte oder chronisch kranken Studierende können unter bestimmten Bedingungen weitere Gruppen einen monatlichen Zuschlag von 250 Euro erhalten: erwerbstätige Studierende und Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus.
Mehr Information finden Sie hier: Erasmus
Für Übersee gibt es die Möglichkeit für individuelle Zusatzförderungen für Studierende mit Kind sowie für Studierende mit Behinderung. Bitte kontaktieren Sie hierzu frühzeitig das International Office.
Wann bekommt man das Fördergeld?
Erasmus: Nachdem Sie das Learning Agreement ausgefüllt haben und dieses von der Partnerhochschule bestätigt wurde, erhalten Sie das sogenannte Grant Agreement. Darin sind sowohl die Höhe Ihrer Förderung als auch mögliche Zusatzförderungen, beispielsweise für Green Travel, aufgeführt. Die Unterlagen müssen vor der Mobilität vollständig sein damit Sie die Auszahlung erhalten und somit abreisen können.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Erasmus+ zunächst 80% der Förderung vor dem Antritt des Auslandssemesters erhalten. Die restliche Summe erhalten Sie nach Erledigung der erforderlichen Formalitäten nach Ende Ihres Auslandssemesters.
Übersee: Das Verfahren variiert je nach Stipendienprogramm, für das Sie ausgewählt wurden.
- Baden-Württemberg-Stipendium (Teilstipendium): Nachdem Sie das Learning Agreement ausgefüllt und von der Partnerhochschule bestätigen lassen haben, erhalten Sie einen Link zum Online-Portal der Baden-Württemberg Stiftung. Dort laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und reichen Ihre Bewerbung für ein Teilstipendium ein. Anschließend nominiert die PH Weingarten Sie offiziell. Die finale Auswahlentscheidung trifft ausschließlich die Kommission der Baden-Württemberg Stiftung – bisher wurden jedoch alle Vorschläge unserer Hochschule angenommen. Den Stipendienvertrag erhalten Sie über BWS-World (bitte auch den Spam-Ordner prüfen). Die Auszahlung erfolgt monatlich für maximal vier Monate. Die letzte Monatsrate erhalten Sie nach Einreichung des Erfahrungsberichts.
- PROMOS: Nach dem Ausfüllen des Learning Agreements (Studium Übersee) und der Bestätigung durch die Partnerhochschule oder den Praktikumsgeber erhalten Sie die Stipendienvereinbarung. 80 % der Fördersumme werden im Monat Ihrer Ausreise ausgezahlt, die verbleibenden 20 % nach Einreichung Ihres Erfahrungsberichts.
Bekomme ich im Ausland weiterhin BAföG?
Nein. Sie können sich aber für Auslands BAföG bewerben. Man muss sich mindestens 6 Monate im Voraus dafür bewerben. Sie können jederzeit eine Kalkulation machen lassen, auch wenn Sie noch keinen Platz haben. Informationen finden Sie unter www.auslandsbafoeg.de oder holen Sie sich eine Broschüre in offene Sprechstunde / International Office.
Ich möchte meine Bachelorarbeit / Hausarbeit im Auslandssemester schreiben. Geht das?
Hausarbeiten können in Absprache mit Ihren Dozierenden im Ausland geschrieben werden. In diesem Fall dürfen Sie allerdings kein Urlaubssemester nehmen. Die Bachelorarbeit sollte allerdings nicht im Ausland verfasst werden, da der Fokus auf dem Studium im Ausland liegen soll und in jedem Fall Kurse im Umfang von 30 ECTS belegt werden müssen. Allerdings können Sie im Ausland bereits Daten für eine Bachelorarbeit erheben. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an das International Office für eine individuelle Beratung.
Darf ich nach dem Auslandssemesterende nach Hause kommen und Prüfungen an der PHW schreiben?
Ja, solange Sie in keinem Urlaubssemester sind. Während eines Urlaubssemesters können an der PH keine Prüfungen abgelegt werden. Im Ausland erbrachte Studienleistungen während dieser Zeit werden jedoch selbstverständlich entsprechend dem mit den Dozenten abgesprochenen Learning Agreement anerkannt.
Was ist ein Learning Agreement?
Studierende sind verpflichtet, vor Ihrem Auslandssemester eine Lernvereinbarung „Learning Agreement I“ über die geplanten Studienleistungen mit der Heimat- und der Gasthochschule abzuschließen.
Ziel der Lernvereinbarung ist, für eine transparente und effiziente Vorbereitung des Auslandsstudiums zu sorgen und sicherzustellen, dass die im Ausland erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungskomponenten der Studierenden für ihr Studium ggf. anerkannt werden können.
Vorgaben/Vorgehensweisen/Dokumente/etc. unterscheiden sich ggf. zwischen ERASMUS+ und Übersee! Sobald Sie einen Studienplatz im Ausland von uns bekommen, werden wir einen Workshop zum Learning Agreement veranstalten, um alles genauere zu erklären.
Das unterschriebene Learning Agreement kann nach Ihrer Ankunft im Gastland angepasst werden, falls sich die Kursauswahl ändert (z. B. durch Entfall oder Überschneidungen). Sie werden dann einen sogenannten ‚Learning Agreement Change‘ machen, welches über Mobility Online gemacht wird.
Wie viele ECTS bekomme ich für mein Auslandssemester?
Nach der Nominierung können Sie bereits Ihr Modulhandbuch mit dem Kursangebot der ausgewählten Gasthochschule abgleichen und prüfen, welche Veranstaltungen anerkannt werden können. Die Anzahl der anrechenbaren ECTS-Punkte hängt davon ab, in welchem Umfang die Lehrveranstaltungen der Gasthochschule mit denen Ihres Studiums an der PH übereinstimmen. Bitte bleiben Sie dazu in engem Austausch mit den jeweiligen Anerkennungsbeauftragten, die in der Regel bereits über entsprechende Erfahrung verfügen.
An der Gasthochschule angekommen, ändert sich häufig nochmals die Kursauswahl (Entfall, Überschneidung etc.) – das ist kein Problem! Füllen Sie hierzu einfach das Formular „Learning Agreement Changes“ aus, dass Sie vom International Office erhalten.
Wie funktioniert die Anerkennung?
Schritt 1: Sie gehen das Modulhandbuch Ihrer Fächer bzw. Ihres Studiengangs durch und suchen die Module/ Lehrveranstaltungen heraus, die Sie im Ausland belegen möchten.
Schritt 2: Vergleichen Sie das Vorlesungsverzeichnis der Gasthochschule mit Ihrem Modulhandbuch und wählen Sie Kurse aus, die in ihren Kompetenzen vergleichbar sind. Wichtig: Eine inhaltliche Übereinstimmung ist erforderlich, die Kurse müssen jedoch nicht identisch sein.
Schritt 3: Vereinbaren Sie einen Termin mit dem/der Anerkennungsbeauftragten ihrer Fächer (Fragen Sie im International Office nach, wer die jeweiligen Anerkennungsbeauftragten sind). Oder werfen Sie einen Blick in unseren Moopaed-Kurs für die Liste.
Schritt 4: Sie tragen diese Kurse in das Formular „Learning Agreement“ ein und lassen sich die Anerkennung durch den/die Anerkennungsbeauftragte/n Ihrer Fächer / Ihres Studienganges unterschreiben.
Muss ich etwas anerkennen lassen?
Es ist erwünscht, dass Sie sich möglichst viele Kurse anrechnen lassen. Sie müssen sich aber nichts anrechnen lassen, wenn Sie das nicht möchten/können. Bitte beachten Sie, dass Sie allerdings im Ausland dennoch 30 ECTS belegen und 18 davon bestehen müssen. Alle Kurse werden auf Ihr ‚Transcript of Records‘ von der Gasthochschule aufgelistet.
Wer ist für die Anerkennung zuständig?
Die Anerkennungsbeauftragte.
1. Nach der Rückkehr vom Auslandsaufenthalt holen Sie von den Anerkennungsbeauftragten Unterschriften ein, die die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen bestätigen. Sie finden hierfür ein entsprechendes Formular Online bei Studierende Sekretariat, in das Sie die anerkannten Leistungen eintragen. Das Transcript of Records der Gasthochschule dient als Nachweis, dass die Leistung im Ausland erbracht wurde und muss als Anlage dem Formular hinzugefügt werden.
2. Sie müssen das entsprechende Formular, zusammen mit Ihrem Transcript of Records, unterschrieben von den Anerkennungsbeauftragten im International Office einreichen.
3. Die neu eingegangenen Formulare werden vom International Office an das Prüfungsamt weitergereicht.
4. Das Prüfungsamt übernimmt die nötigen Angaben in die Studierendenakte bzw. Prüfungsakte.
Muss ich die Rückmeldungsgebühren an der PHW trotzdem zahlen?
Ja, diese Gebühr muss immer beglichen werden. Sie müssen sich trotz Auslandssemester an der PHW rückmelden!
Muss ich ein Urlaubssemester nehmen?
Sie müssen nicht zwingend ein Urlaubssemester nehmen, das ist eine individuelle Entscheidung.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1. Sie nehmen ein Urlaubssemester: Vorteile Sie zahlen geringere Gebühren für dieses Semester an der PH. Zudem wird das Urlaubssemester nicht auf Ihre Regelstudienzeit angerechnet, was für BAföG-Empfänger von Vorteil sein kann. Nachteil: Im Urlaubssemester dürfen KEINERLEI Prüfungsleistungen an der PH abgelegt werden.
2. Sie melden sich regulär zurück.
Vorteil: Sie können während dieses Semesters Prüfungsleistung ablegen, z.B. nach Rückkehr aus dem Ausland an der Prüfungswoche teilnehmen oder Hausarbeiten an der PH einreichen. Nachteil: Rückmeldegebühr muss regulär bezahlt werden, Studienzeit/Semesteranzahl erhöht sich entsprechend.
Kann ich mein Auslandssemester verlängern?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Melden Sie sich bei uns, sobald Sie anfangen, mit dem Gedanken zu spielen, damit wir über die Möglichkeit einer weiteren Förderung sprechen können.
Darf ich auch in meinem Masterstudium ins Ausland gehen?
Ja. Sie dürfen pro Studienzyklus 12 Monate im Ausland gefördert werden. Sie dürfen z.B. Studium und Praktikum während des Bachelors und ein erneutes Auslandssemester und ein weiteres Praktikum während des Masters absolvieren und können für all diese Vorhaben gefördert werden.
Bitte achten Sie darauf ob Ihre Wunsch-Hochschule Master Studierende akzeptiert (Homepage durchlesen)! Wenn Sie unsicher sind, kontaktieren Sie bitte das International Office der PHW.
Ist es ein Problem, wenn ich schon in einem höheren Semester bin?
Überhaupt nicht. Sie dürfen auch in höherem Semester ein Auslandsemester absolvieren. Es wird wahrscheinlich schwieriger mit der Anerkennung, aber stellt an sich kein Hindernis dar.
Werde ich im Ausland einen Platz im Wohnheim bekommen oder muss ich mich selbständig darum kümmern?
Das unterscheidet sich je nach Gastuniversität. Im Prinzip hilft Ihnen das International Office der Gasthochschule einen Platz zu finden, wenn sie kein Wohnheimplatz haben.
Innerhalb des Erasmus-Raums ist es in den letzten Jahren deutlich schwieriger geworden, einen Wohnheimplatz zu erhalten. In Ländern wie Skandinavien, Irland oder Spanien werden Erasmus-Studierende in der Regel nicht in Wohnheimen untergebracht und müssen daher selbstständig nach einer Unterkunft suchen – ein Prozess, der viel Zeit in Anspruch nehmen kann. Unterstützung finden Sie in Erfahrungsberichten im Moopaed-Kurs des International Office, über die Gasthochschule, durch Kontakte zu ehemaligen Studierenden, Studierendenorganisationen oder Erasmus-Gruppen auf Facebook.
In den USA hingegen erfolgt die Unterbringung in der Regel verpflichtend in einem Wohnheim auf dem Campus, meist verbunden mit einem Meal-Plan. Diese Lösung ist praktisch, da alle Einrichtungen fußläufig erreichbar sind und die Verpflegung organisiert ist, jedoch auch mit vergleichsweise hohen Kosten verbunden. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule.