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Promotion

Zulassungvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung als Doktorand*in ist ein mit "hervorragend", "sehr gut" oder "gut" abgeschlossenes Studium in

  • einem Masterstudiengang oder
  • einem Studiengang an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Kunsthochschule mit einer mind. 4-jährigen Regelstudienzeit oder
  • einem postgradualen Studiengang an einer Universität, einer Pädagogischen Hochschule oder einer anderen Hochschule mit Promotionsrecht

Bewerbungsfristen

Die vollständigen Unterlagen müssen spätestens 14 Tage vor der Fakultätsratssitzungim Prüfungsamt eingereicht werden. Später eingehende Anträge können erst in der nächsten Fakultätsratssitzung berücksichtigt werden.


Sitzungstermine Fakultätsrat:

Sommersemester 2023             Wintersemester 2023/24
11.04.2023                                  10.10.2023
09.05.2023                                  14.11.2023
13.06.2023                                  05.12.2023     
04.07.2023                                  09.01.2024                                                                    


 

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie, dass für die Annahme als Doktorand*in mind. 2 Fakultätsratsbeschlüsse gefasst werden müssen (d. h. es sind mind. 2 Sitzungen notwendig):

1. Sitzung: Betreuungszuweisung

2. Sitzung: Annahme als Doktorand*in

Die Betreuungsvereinbarung kann erst geschlossen werden, wenn die Betreuungszuweisung erfolgt ist (d. h. erst nach der 1. Fakultätsratssitzung).

Ansprechpartnerin Prüfungsamt:

Jasmin Schorpp
Tel.: +49 751 501-8805
E-Mail: schorpp@vw.ph-weingarten.de

Promotionsordnungen

Die Promotionsordnungen finden Sie hier....

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