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Studiengebühren

Das Land Baden-Württemberg hat ab dem Wintersemester 2017/18 Studiengebühren für Internationale Studierende und für ein Zweitstudium eingeführt.

Gebühren für internationale Studierende
Betroffen sind internationale Studierende, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), das heißt von Norwegen, Island oder Liechtenstein sind, und ein grundständiges Studium (= Bachelorstudium) oder konsekutives Masterstudium zum Wintersemester 2017/2018 aufnehmen.

Es fallen Gebühren in Höhe von 1.500 Euro pro Semester an, darüber hinaus sind die üblichen Semesterbeiträge zu entrichten.

Internationale Studierende, die eine inländische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, unterliegen nicht der Gebührenpflicht.  

Gebühren für ein Zweitstudium
Alle Studierenden, die ein zweites oder weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang oder in einem zweiten oder weiteren konsekutiven Masterstudiengang nach einem in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Hochschulstudium aufnehmen, müssen Gebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester bezahlen. Hinzu kommen die bislang schon üblichen Semesterbeiträge.

Wenn Sie bereits immatrikuliert sind, können Sie Ihr Studium in diesem Studiengang und mit dem aktuell angestrebten Abschluss gebührenfrei zu Ende führen.


Gebührenbescheid:
Ab dem Wintersemester 21/22 finden Sie die Bestätigung über bezahlte Gebühren im e-campus dem Hochschulportal der PH Weingarten.



Weitere Informationen erhalten Sie hier: Homepage des Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

 

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