Habilitation
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung als Habilitand*in sind:
- eine mit "magna cum laude" oder entsprechender Notenstufe abgeschlossene Promotion.
- gemäß § 39 LHG i. d. R. eine dreijährige Tätigkeit in Forschung und Lehre sowie i. d. R. eine schulpraktische Tätigkeit.
Bewerbungsfristen
Die vollständigen Unterlagen müssen spätestens 14 Tage vor der Fakultätsratssitzung im Prüfungsamt eingereicht werden. Später eingehende Anträge können erst in der nächsten Fakultätsratssitzung berücksichtigt werden.
Sitzungstermine Fakultätsrat:
Sommersemester 2023 Wintersemester 2023/24
11.04.2023 10.10.2023
09.05.2023 14.11.2023
13.06.2023 05.12.2023
04.07.2023 09.01.2024