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Erasmus+ STT

Angebote zu „Staff Weeks“ finden Sie hier

Angebote zu Englisch- Sprachkursen finden Sie hier

Erasmus+ STT= Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken

Um die Internationalisierung auf allen Ebenen der Hochschule zu fördern, können alle Mitarbeiter – auch Lehrende – von Erasmus+ zu Fort- und Weiterbildungszwecken profitieren.

Das Programm steht allen Beschäftigen der Hochschule offen*, z.B.: Rektorat, Personalabteilung, Haushaltsabteilung, Liegenschaften, Pforte, Innerer Dienst, ZIMT, Hochschulbibliothek, AWW, Studienberatung, Studierendensekretariat, Studierendenservice, Praktikumsamt, Prüfungsamt, Sekretariate, Lehrende, International Office, … *Voraussetzung ist ein regulärer Arbeitsvertrag.

 

Was wird gefördert?

  • Individuelle Hospitationen („Job Shadowing“)
  • Staff weeks
  • Sprachkurse
  • Seminare
  • Workshops
  • Studienbesuche
  • Nicht gefördert: Konferenzteilnahmen, Forschungsvorhaben

 

Wie lange kann eine Mobilität dauern?

Gefördert werden mindestens 2 Tage und maximal 1 Woche. In Ausnahmefällen können längere Aufenthalte mit „Zero Grant“ gefördert werden.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Pauschalzuschüsse, die sich aus Tagessätzen und Reisekosten zusammensetzen. Die finanzielle Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten einheitliche Tagessätze für vier Ländergruppen, zwischen 140 und 180 Euro. Die Reisekostenpauschale wird je nach Entfernung berechnet.

Es stehen auf Antrag Mittel für Sonderbedürfnisse (Behinderungen, Auslandsreise mit Kind bei Alleinerziehenden) zur Verfügung.

Wohin kann ich gehen?

  • Universitäten und Hochschulen
  • Sonstige Bildungseinrichtungen
  • Unternehmen

Alle Länder, die am Erasmus+ Programm teilnehmen:

  • Alle Länder der EU
  • Island, Lichtenstein, Norwegen
  • Türkei, Mazedonien

 

Wie läuft die Bewerbung ab?

Individuelle Hospitationen:
Das Akademische Auslandsamt sollte frühzeitig in die Planungen einbezogen werden. Der Kontakt zur Partneruniversität sollte bereits bestehen bzw.kann u.U. auch über das International Office hergestellt werden.

Voraussetzung für eine Förderung ist die Befürwortung der/des Vorgesetzten, eine Einladung durch den gastgebenden Arbeitsbereich und ein Arbeitsprogramm mit persönlichem und institutionellem Mehrwert sowie die grundsätzliche Bereitschaft, Gäste im Rahmen der Personalmobilität hier zu empfangen.

Staff Weeks/ Sprachkurse/ etc.:
Bewerbung über das International Office und dem Veranstalter.

Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel müssen ggf. Anträge abgelehnt werden. Kriterien für die Förderungszusage sind Motivation und Arbeitsvorhaben, Bedeutung des Auslandsaufenthaltes für das jeweilige Arbeitsgebiet, Relevanz der Partnerhochschule für die PH Weingarten. Bevorzugt werden Mitarbeiter/innen gefördert, die noch keine Mobilität nutzen konnten.

 

Wann ist die Bewerbungsfrist?

Anträge auf eine ERASMUS+ Personalmobilität sind laufend möglich.

 

Zertifikat seit 2016 audit familiengerechte hochschule