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Sondermittel und Social Top-up

Inklusion und Chancengerechtigkeit sind zentrale Anliegen des Erasmus+ Programms. Eine Lernmobilität soll für alle Studierende möglich und zugänglich sein. Daher können Projektträger für Studierende, Graduierte und Hochschulmitarbeiter mit einem nachgewiesenen Grad der Behinderung (GdB) ab 50 Sondermittel bei der NA DAAD beantragen (Individualantrag). Geförderte mit einem GdB ab 30 sowie Eltern mit Kind erhalten ein social top-up aus Erasmus+ Projektmitteln des Projektträgers.

Ziele und Perspektiven des Erasmus+ Programms:

  • Inklusion und Gerechtigkeit
  • Lernmobilität von Einzelpersonen and Gruppen
  • Kooperation
  • Qualität
  • Exzellenz
  • Innovation

Wer kann eine Sonderförderung erhalten? 

  • Studierende mit Kind(ern)
  • Studierende mit Beeinträchtigungen (ab GdB30)
  • Studierende mit Beeinträchtigungen (ab Gdb50)

Welche Sonderförderungen (finanzielle Zuschüsse) gibt es? 

  • Social top-ups für Studierende mit Kind(ern) und Beeinträchtigungen (ab GdB30)
  • Sondermittel für Studierende mit Beeinträchtigungen (ab GdB50)

Social top-ups für Studierende mit Kind(ern)

Studierende zum Studium bzw. (Graduierten-)Praktikum, die ihre Mobilität mit einem oder mehreren Kindern antreten, erhalten einen finanziellen Top-up von 200 EUR pro Monat. Dieses Top-up hängt nicht von der Anzahl der Kinder ab, sondern ist als allgemeiner Zuschuss gültig. Die Mitnahme des/der Kindes/Kinder wird gegenüber der Hochschule oder dem Mobilitätskonsortium durch Reiseunterlagen oder Betreuungsnachweise belegt. Betreuungsmöglichkeiten müssen von den Studierenden selbstständig organisiert werden.

Top-ups für Studierende mit Beeinträchtigungen (ab GdB30)

Studierende zum Studium bzw. (Graduierten-)Praktikum, die eine Mobilität antreten mit einer Beeinträchtigung (GdB) von mindestens 30, erhalten einen finanziellen Top-up in Höhe von 200 EUR pro Monat. Der GdB wird gegenüber der Hochschule oder dem Mobilitätskonsortium durch einen Nachweis belegt.

Fördermittel für Studierende mit Beeinträchtigungen (ab GdB50)

Es ist der NA DAAD ein Anliegen, Studierende, Dozenten und Hochschulmitarbeiter mit Beeinträchtigungen (ab GdB50) mit den Mitteln von Erasmus+ zu fördern, um eine Auslandsmobilität zu ermöglichen. Die Berechnung und Bewilligung erfolgt für eine konkrete Mobilität, beruht jedoch (wie üblich im Erasmus-Programm) auf einem institutionellen Antrag. Die Bewilligung resultiert auf der Berechnung des auslandsbedingten Mehrbedarfs und erfolgt nur dann, wenn andere nationale Stellen (Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk) die Kosten nicht tragen. Zum auslandsbedingten Mehrbedarf können auch Reisekosten einer Begleitperson zählen. Der GdB wird gegenüber dem Projektträger durch einen Nachweis belegt. Ein Antrag sollte zwei Monate vor Beginn des Aufenthalts bei der NA DAAD vorliegen.

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