Überblick über die Corona-Regeln zum Wintersemester
In diesem Wintersemester finden die Lehrveranstaltung an der PH Weingarten weitgehend in Präsenz statt. Es gibt zurzeit keine allgemeine Masken- und Testpflicht mehr. Sollte sich die Corona-Lage gravierend verschlechtern, können das Land Baden-Württemberg, der Landkreis Ravensburg oder die PH Weingarten jedoch wieder weitergehende Schutzmaßnahmen ergreifen.
Ein paar Basisschutzmaßnahmen gelten jedoch auch im Wintersemester an der PH Weingarten. So werden in geschlossenen Innenräumen die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) generell empfohlen. Innenräume sind von den Nutzenden regelmäßig und ausreichend zu lüften.
Für die Beschäftigten der PH Weingarten gelten besondere Regelungen nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.
Allgemeine Hygieneempfehlungen wie etwa regelmäßiges Händewaschen, die Husten- und Nies-Etikette sollten auch weiterhin beachtet werden.
Wer an Corona erkrankt ist und einer Absonderungspflicht unterliegt oder wer typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweist, darf die Gebäude der PH Weingarten nicht betreten.
Das Land Baden-Württemberg, der Kreis Ravensburg und die PH Weingarten können jederzeit darüberhinausgehende Schutzmaßnahmen erlassen, sollte sich die Infektionslage dynamisch ausbreiten. Bitte halten Sie sich über die Medien sowie unsere Corona-Website auf dem Laufenden.
Stand: 07.10.2022