PromotionDie Pädagogische Hochschule Weingarten verleiht den akademischen Grad eines Doktors der Erziehungswissenschaft (Dr. paed. / Dr. phil. bzw. Disputation). Durch die Promotion wird die Fähigkeit zu selbständiger Forschung sowie zu wissenschaftlich begründetem Urteil in den gewählten Fachgebieten der Erziehungswissenschaft festgestellt. Promotionsleistungen sind Dissertation und Rigorosum (mündliche Prüfung).
Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist ein mit überdurchschnittlichem Ergebnis (mindestens mit der Gesamtnote "gut") abgeschlossenes Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Studienjahren an einer Universität oder Pädagogischen Hochschule oder einer anderen Hochschule mit Promotionsrecht. Die Voraussetzungen erfüllt auch, wer das Diplomaufbaustudium Erziehungswissenschaft oder ein mindestens vierjähriges Magister- bzw. Masterstudium mit mindestens der Note "gut" oder das Promotionsaufbaustudium mit mindestens der Note "sehr gut" abgeschlossen hat. Näheres regelt die Promotionsordnung.
![]() Ansprechpartner
Claudia Kownatzki Informationen
Prüfungsamt |